Daher könnten die Sperr- und Beobachtungsbezirke aufgehoben werden, teilte die Kreisverwaltung am Freitag in Lauterbach mit. Es werde aber weiterhin dringend empfohlen, Geflügel im Stall oder zumindest in für Wildvögel unzugänglichen Volieren zu halten.
Nach dem Ausbruch hatte der Landkreis die Sperr- und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Der private
Geflügelhalter musste seine Tiere nach einer juristischen Auseinandersetzung töten lassen.
Mittlerweile habe er mit Unterstützung einer Fachfirma umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in seiner Anlage durchführen lassen, so dass keine Gefahr mehr davon ausgehe, erklärte der Landkreis.
Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vor. Die derzeit in Deutschland unter den Wildvögeln verbreiteten Influenzaviren sind dem hessischen Umweltministerium zufolge stark an Vögel angepasst. Eine
Übertragung auf den Menschen sei deshalb unwahrscheinlich. Trotzdem sollten tote Wildvögel nicht mit bloßen Händen angefasst werden.