Der Hersteller des Originalpräparates sei mit einer Klage gegen die Genehmigung vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gescheitert, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit.
Die gegenseitige Anerkennung in der EU nach der Tierarzneimittelrichtlinie könne nur bei Gefahren für die Gesundheit oder die Umwelt zurückgehalten werden. Das mit dem Original wirkstoffgleiche Antibiotikum war bereits in Tschechien, Ungarn, Polen und Großbritannien zugelassen.
Das Mittel mit dem Wirkstoff Enrofloxacin wird zur Behandlung von
Infektionskrankheiten in der Hähnchen- und Putenmast eingesetzt. Eine Revision wurde zugelassen. (Az: 13 LB 56/12, Urteil vom 7. Juni) (dpa/lni)