Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied, dass zuerst über die Klage von Naturschützern verhandelt und entschieden werden muss, bevor die Mastanlage im Ortsteil Eschelbach weiter gebaut und in
Betrieb genommen werden darf. Die Richter argumentierten, die Erfolgsaussichten der vom Bund
Naturschutz in Bayern beim Verwaltungsgericht München eingereichten Klage seien offen, erläuterte eine Gerichtssprecherin am Dienstag.
Deshalb überwiege das Interesse der Naturschützer, den Bau zunächst auszusetzen. Das Landratsamt in Pfaffenhofen hatte den Geflügelmastbetrieb genehmigt. Die Pläne des Betreibers, von 40.000 auf rund 145.000 Tiere aufzustocken, sorgten im Ort aber für Proteste. Die Gegner der Anlage befürchten, dass die Erweiterung zu deutlich mehr Verkehr und Lärm, außerdem zu Gestank und Umweltverschmutzungen führen könnte. Das Hauptsacheverfahren liegt noch beim Verwaltungsgericht. Wann die Entscheidung fallen soll, war zunächst offen.