In der aktuellen Fassung sind 4 Einzelfuttermittel neu aufgenommen und über 20 Änderungen bei bereits aufgenommenen Einzelfuttermitteln und sonstigen Erläuterungen eingearbeitet worden. Die Positivliste trägt entscheidend zu mehr Transparenz und Sicherheit innerhalb der Lebensmittelkette bei. Systempartner der
QS Qualität und Sicherheit GmbH dürfen nur solche Einzelfuttermittel / Futtermittelausgangserzeugnisse verwenden, die in der aktuellen Positivliste geführt sind.
Das bei vielen in der Positivliste gelisteten Einzelfuttermitteln geforderte Datenblatt hat sich etabliert. Es enthält relevante Daten zum Herstellungsprozess, zu „kritischen Kontrollpunkten", zur Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen und zu Analysen. Es ist Aufgabe der Verwender von Futtermitteln (Mischfutterhersteller wie Landwirte), beim Bezug der entsprechenden Einzelfuttermittel das Datenblatt nachzufragen. Die Hersteller und „Inverkehrbringer“ dieser Futtermittel sind aufgefordert, das Datenblatt vorzuhalten, den Kunden zugänglich zu machen und bei Änderungen des Herstellungsprozesses das Datenblatt zu aktualisieren und die Verwender auf die Änderungen hinzuweisen.
Die Normenkommission erstellt die Liste, die aktuell 320 Einzelfuttermittel umfasst, im Auftrag des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft (ZDL). Die Normenkommission ist ein Gremium von Fachleuten aus Wissenschaft und den beteiligten Wirtschaftszweigen. Der Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft ist ein Zusammenschluss aus dem Deutschen
Bauernverband (DBV), der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG), dem Deutschen
Raiffeisenverband (
DRV) und dem Verband der Landwirtschaftskammern (VLK). (vlk)