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09.04.2010 | 05:28 | Tierseuchenbekämpfung  

Neue Kennzeichnungsvorgaben für Pferde

Hannover - Nach der EG-Verordnung 504/2008 müssen Pferde, die nach dem 01.07.2009 geboren wurden, mit einem Transponder gekennzeichnet werden, einen Equidenpass haben und in einer zentralen Datenbank erfasst werden.

Neue Kennzeichnungsvorgaben für Pferde
Auf Grund des internationalen Tierverkehrs wächst die Tierseuchenbedrohung auch bei Pferden ständig, betont Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen. Gefährliche Tierseuchen wie afrikanische Pferdepest, Westnilfieber und infektiöse Anämie können schnell eingeschleppt und verbreitet werden. Für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen existieren schon lange Kennzeichnungs- und Registrierungssysteme, die sich in der Tierseuchenbekämpfung bewährt haben.

Pferde, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und schon einen Pass haben, brauchen nicht zusätzlich gechippt werden. Pferde, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und keinen Pass haben, sind mit einem Transponder zu kennzeichnen und ein Equidenpass ist hierfür auszustellen. Die Vorgaben gelten für alle Equiden: also Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen.

Verantwortlich für die Kennzeichnung und die Ausstellung des Equidenpasses ist der Tierhalter des Pferdes.

Für Pferde, die in Zuchtverbänden oder Sportverbänden organisiert sind, übernehmen die Verbände die Organisation und Durchführung der Kennzeichnung sowie die Ausstellung der Equidenässe und die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank.

Die Pferdehalter können sich hier an ihre Verbände wenden, die bereits umfangreiche Informationsarbeit geleistet haben.

Halter von nicht organisierten Pferden in Niedersachsen bekommmen Tranponder und Antragsformulare für den Equidenpass von vit -Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V. -, der beauftragten Stelle des Landes Niedersachsen, auf Antrag zugeteilt.

Der Transponder darf nur von einem Tierarzt oder einer anderen sachkundigen Person gesetzt werden. Diese bestätigt die Kennzeichnung auf dem Antrag des Equidenpasses. Die Ausstellung des Equidenpasses und die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank erfolgt durch vit.

Der Equidenpass enthält neben den Informationen zur Identifizierung des Pferdes Angaben zum Besitzer des Pferdes. Diese sind stets aktuell zu halten und in der zentralen Datenbank zu erfassen. Hierfür sind die Stellen zuständig, die den Equidenpass ausgestellt haben. Ein Wechsel des Besitzers ist durch den Tierhalter also der entsprechenden Stelle zu melden.

In Niedersachsen werden die Kosten für die Transponder durch die Tierseuchenkasse übernommen, sofern der Tierhalter seiner Melde- und Beitragspflicht bei der niedersächsischen Tierseuchenkasse nachgekommen ist. Die Kosten für den Equidenpass haben die Tierhalter zu tragen.

Der Minister lobt ausdrücklich die gute Zusammenarbeit der Niedersächsischen Verbände, des vit, der niedersächsischen Tierseuchenkasse und dem Ministerium, nur so war es möglich rechtzeitig zur diesjährigen Abfohlsaison einsteigen zu können. In diesem Tagen versendet vit ein ausführliches Informationsschreiben an alle registrierten Pferdehalter, Tierärzte und Pferdehändler in Niedersachsen. Sofern ein Pferdehalter das Schreiben nicht bekommen hat, kann es daran liegen, dass er nicht als Pferdehalter bei der Veterinärbehörde registriert ist. Der Pferdehalter sollte sich umgehend mit seinem zuständigen Veterinäramt in Verbindung setzten. (PD)
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