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26.07.2022 | 15:24 | Diensthunde 

Neue Tierschutz-Hundeverordnung zwingt Polizei zum Umdenken

Hannover / Bremen - Nach dem Verbot schmerzhafter Mittel im Umgang mit Hunden werden Polizeihunde in Niedersachsen und Bremen bei manchen Großlagen nicht mehr eingesetzt.

Spürhund
Jahrelang setzte die Polizei bei Ausschreitungen auf die Hilfe von Hunden. Um die Vierbeiner in Extremsituationen kontrollieren zu können, nutzten die Hundeführer Stachelhalsbänder. Seit das nicht mehr erlaubt ist, muss die Polizei umdenken. (c) proplanta
In Bremen zählt dazu das Stoppen von Menschengruppen oder die Trennung rivalisierender Gruppierungen, wie das Innenressort auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Auch in Niedersachsen verzichtet die Polizei bei Fußballspielen und Demonstrationen auf einen Teil der Diensthunde. Grund in beiden Ländern ist, dass Stachelhalsbänder verboten sind.

Die neue Bestimmung in der Tierschutz-Hundeverordnung trat im Januar bundesweit in Kraft. Die Ausbildung von Schutzhunden der Polizei musste geändert werden. Bislang wurden diese Hunde mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die ihnen kurz die Luft abschnüren können. Schmerzhafte Reize waren demnach in manchen Situationen nötig, um unerwünschtes Verhalten der Hunde zu verhindern.

Mit dem Verbot hat sich der Einsatzbereich der Hunde verändert. «Aktuell werden die Diensthunde entweder zu Stöber- oder Fährtenarbeit (zum Beispiel um einen Fluchtweg nachzuvollziehen) oder im Rahmen ihrer Spezialisierung eingesetzt», sagte eine Sprecherin des Bremer Innenressorts über die Polizeihunde der Stadt Bremen.

Demnach wurden die meisten davon zunächst als Schutzhunde ausgebildet und erhielten danach eine Spezialisierung etwa als Sprengstoffspürhund oder Rauschgiftspürhund. In Bremerhaven wird den Angaben zufolge geprüft, ob die Schutzhunde für eine Spezialisierung geeignet sind. Die Polizei der Stadt Bremen hat elf Diensthunde, Bremerhaven vier.

In Niedersachsen gibt es nach Zahlen vom Juni knapp 220 Polizeihunde, wie eine Sprecherin des Innenministeriums mitteilte. Der Großteil davon ist als Schutz- und Spezialhund ausgebildet. Aufgrund der Umsetzung der Tierschutz-Hundeverordnung sei bislang ein Hund verkauft worden. Das Aus- und Fortbildungskonzept ist demnach verändert worden. «Außerdem sind bereits die Ankaufskriterien für den Erwerb von Welpen und Junghunden umgestellt worden», so die Ministeriumssprecherin.

«Eingestellt wurde auch der Ankauf von älteren Hunden, die bereits (teilweise mit Stachelhalsband) vorausgebildet worden sind, da eine sogenannte "Umgewöhnung" wenig erfolgversprechend erscheint.»

Auch das Land Bremen will weiter Schutzhunde ausbilden. Derzeit werde im Rahmen eines Projektes geprüft, wie eine Ausbildung ohne den Einsatz von Stachelhalsbändern erfolgen kann, hieß es aus dem Innenressort. Bei der Entwicklung neuer Konzepte ist demnach eine Abstimmung zwischen den diensthundeführenden Stellen in Deutschland geplant.

Möglicherweise werde die Bremer Polizei Kooperationen mit anderen Bundesländern anstoßen - etwa zum Aufbau einer eigenen Zucht. Bis zur Umsetzung der neuen Ausbildung sei in manchen Lagen ein erhöhter Kräfteeinsatz von Polizisten und Polizistinnen nötig.

Technische Lösungen als Ersatz für Polizeihunde sind in beiden Bundesländern nicht in Sicht. «Das ist derzeit nicht geplant, wird jedoch ständig geprüft», hieß es aus Bremen. Das Innenministerium in Hannover teilte mit Verweis auf die vielen Einsatzmöglichkeiten der Vierbeiner mit: «Hunde sind in der Gesamtheit immer noch das flexiblere Mittel.»
dpa/lni
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