Das geht aus einer Antwort des Landwirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag zu Tierschutzkontrollen in der Landwirtschaft hervor. Grundsätzlich sei das gegenwärtige Kontrollsystem wirksam.
«Allerdings besteht nach Ansicht der Landesregierung Verbesserungspotenzial in qualitativer und quantitativer Hinsicht», schreibt das Ministerium. So sollten Veterinäre auch die in den Tierkörperbeseitigungsanstalten angelieferten
Kadaver auf Verletzungen und Krankheiten untersuchen und im Verdachtsfall bei den betreffenden Landwirten kontrollieren. Dazu müsste aber erst das
Tierschutzgesetz geändert werden.