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08.02.2023 | 15:13 | Katzenschutz 

Niedersachsen plant Kastrationspflicht für Katzen

Hannover - Katzen, die sich auch draußen aufhalten, sollen nach Plänen der niedersächsischen Landesregierung künftig verpflichtend gekennzeichnet, registriert und kastriert werden.

Kastrationspflicht Niedersachsen
Landwirtschaftsministerin Staudte hat genug von verwahrlosten Katzenbabys in Tierheimen. Mit einer Pflicht zur Kennzeichnung und Kastration soll das Problem eingedämmt werden. (c) proplanta
Das sieht der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen vor. Betroffen wären davon freilebende Katzen und Kater, aber auch Freigängerkatzen, also Haustiere, die die Wohnung verlassen können.

«Mit einer solchen landesweiten Regelung kann viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert werden», sagte Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Es werde aber «unkomplizierte Ausnahmemöglichkeiten» geben, wenn jemand möchte, dass seine Katze Junge bekommt und die Versorgung gewährleistet ist.

Derzeit prüft die Regierung die rechtlichen Möglichkeiten für die Kastrations- und Registrierungspflicht. Ziel sei es, Tierleid durch eine unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen zu verhindern, und Wildtiere wie Vögel, die am Boden brüten, zu schützen. Der Abschuss von Katzen in Feld und Flur soll im Gegenzug untersagt werden.

«Viele Kommunen setzen bereits auf örtliche Kastrationsverordnungen. Wir wollen aber eine einheitliche Regelung in Niedersachsen, denn die Streunerproblematik ist überall vergleichbar, und landauf landab füllen verwahrloste Katzenbabys die Tierheime», sagte Staudte. Fördermittel für die Kastration will das Land daher verstetigen.

Die Tierrechtsorganisation Peta begrüßte die Pläne. «Das Maßnahmenpaket ist ein großer Schritt vorwärts für den Katzenschutz und sollte für die anderen Bundesländer als Vorbild dienen», sagte Peta-Referentin Monic Moll. «Die Kastrationspflicht wird die große niedersächsische Population heimatloser Katzen effektiv eindämmen.

Ohne menschliche Fürsorge sterben sie häufig frühzeitig und qualvoll durch Krankheiten oder Unfälle.» Nach Angaben des Ministeriums gibt es in Niedersachsen derzeit 169 Verordnungen zum Schutz der Katzen, die in 477 Städten und Gemeinden gültig sind. Dieser «Flickenteppich» solle vereinheitlicht werden.

Auch für Hundehalter könnten sich die Vorgaben ändern. So will das Landwirtschaftsministerium das Hundegesetz zum Wohle des Tierschutzes verändern. Konkret soll den Hunden in Verfahren zu Beißvorfällen eine «Rehabilitationsmöglichkeit» eröffnet werden, wenn eine dauerhafte Verhaltensänderung des Hundes erreicht worden ist. Für das Halten eines als gefährlich eingestuften Hundes gelten besondere Auflagen.
dpa/lni
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