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05.06.2009 | 04:00 | Geflügelwirtschaft  

Nordrhein-Westfalen bei der Salmonellenbekämpfung in Legehennenbetrieben auf dem richtigen Weg

Düsseldorf - Umweltminister Eckhard Uhlenberg hat eine positive Bilanz des Untersuchungs- und Hygieneprogramms (UHP-NRW) gezogen.

Legehennenbetrieb
(c) proplanta
Dabei geht es um die Bekämpfung von Salmonellen in Betrieben die Legehennen halten. „Unsere Betriebe, die an dem Programm teilgenommen haben, brauchen sich nicht zu verstecken“, sagte Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg.

Mit der kürzlich verabschiedeten Hühnersalmonellen-Verordnung werden strenge Regelungen zur Salmonellenbekämpfung in Hühner haltenden Betrieben festgelegt. So wird die Vermarktung von Hühnern und Eiern aus Beständen, in denen Salmonellen vorgefunden wurden, stark eingeschränkt. So können beispielsweise Eier aus diesen Betrieben nur noch unter bestimmten lebensmittelrechtlichen Bedingungen in Unternehmen Verwendung finden, die Eier zu Lebensmitteln verarbeiten.

Um die Betriebe daher intensiv auf die neue Verordnung vorzubereiten, hat das Landwirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit den Verbänden, der Veterinärverwaltung und der Tierseuchenkasse das UHP-NRW durchgeführt. Es hatte eine Laufzeit von 18 Monaten und endete am 31.12.2008. Beprobt wurden Legehennen- und Aufzuchtbetriebe. Bei insgesamt zwölf Prozent der teilnehmenden Betriebe wurden im Hühnerkot oder im Staub Salmonellen nachgewiesen.

„Die Grundlagen für eine erfolgreiche Salmonellenbekämpfung in der Legehennenhaltung sind geschaffen“, so Uhlenberg. „Nun gilt es, wachsam zu bleiben und die technischen Fortschritte, die sich auch durch die Umstellung auf neue Haltungssysteme ergeben, zu nutzen. Landwirte mit Legehennen dürfen in ihren Anstrengungen keinesfalls nachlassen, um auch weiterhin sicherzustellen, dass keine mit Salmonellen belasteten Eier zum Verbraucher gelangen.“

Der Minister zeigte sich erfreut über die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten und wies darauf hin, dass mit dem Nachfolgeprogramm HP NRW für 2009 unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Beihilfen zu Maßnahmen bei positiven Salmonellenbefunden gewährt werden. (PD)
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