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03.12.2010 | 14:27 | Kleingruppenhaltung  

Nordrhein-Westfalen: Bundesregierung ist bei Käfighaltung in die Schranken gewiesen worden

Düsseldorf - NRW-Umweltminister Johannes Remmel hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Käfighaltung von Legehennen begrüßt.

Legehennenhaltung
„Das Urteil ist ein Sieg für den Tierschutz“, sagte Minister Remmel. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist bei der Käfighaltung in die Schranken verwiesen worden. Sie ist ein tierpolitischer Sündenfall, der abgeschafft werden muss“.

Remmel fordert jetzt ein generelles Verbot der Käfighaltung und auch eine Kennzeichnungspflicht von Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln auf Verpackungen, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Haltungsform der Hennen informieren können.

Schon in den 90er Jahren hatte  die damalige rot-grüne NRW-Landesregierung in einem ersten Verfahren vor dem  Verfassungsgericht einen Sieg errungen und die konventionelle Käfighaltung in die Schranken verwiesen. Remmel: „Die Bundesregierung ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, die Käfighaltung durch die Hintertüre wieder einzuführen.“

Allein 2008 litten nach Expertenmeinungen rund 33 Millionen Hennen in Legebatterien. (PD)
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