Wie das Agrarressort in Düsseldorf am Montag (8.8.) mitteilte, wurde sich in einer gemeinsamen Vereinbarung mit der
Landwirtschaftskammer, dem Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV), dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV), der Landesvereinigung Ökologischer
Landbau (
LVÖ) sowie mit den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe darauf verständigt, zusätzliche Präventivmaßnahmen einzuführen.
„Nordrhein-Westfalen ist im Kampf gegen die Afrikanische
Schweinepest gut aufgestellt - und das soll in Zukunft auch so bleiben. Deshalb setzen wir weiterhin auf eine enge Kooperation und
Vernetzung aller Akteure“, erklärte
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen. Für noch mehr Schutz soll fortan eine strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen mit wirksamem Monitoring sorgen - sowohl in Großbetrieben als auch bei Hobbyzüchtern. Darüber hinaus sollen Blutuntersuchungen bei Tieren intensiviert werden, um Infektionen schnellstmöglich zu erkennen.
Über die Vereinbarung wird unter anderem geregelt, dass vorhandene Frühwarnsysteme auf ASP, darunter Blutuntersuchungen bei lebenden Schweinen mit unspezifischen Krankheitssymptomen, intensiviert werden. Virologische Blutuntersuchungen soll es auch für verendete oder notgetötete Tiere geben und ein Falltier-Monitoring eingeführt werden. Zudem werden alle
Schweinehalter in Nordrhein-Westfalen aufgerufen und verpflichtet, erneut zu prüfen, ob alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um den Eintrag der ASP in ihre Bestände zu verhindern und erforderlichenfalls Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen.
Dazu bietet die
Tierseuchenkasse als Unterstützung einen kostenfreien E-Learning-Kurs zum Thema Biosicherheit für Schweinehaltungen an. Zusätzlich stehen die Veterinärämter zur Verfügung, um kostenfreie amtliche Biosicherheitschecks durchzuführen. Bei der Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die ASP handelt es sich laut Ministerium um eine Selbstverpflichtung der Branche.
Nordrhein-Westfalen sei das erste Land, das eine solche Vereinbarung getroffen habe, basierend auf der Eigenverantwortung von Unternehmen gemäß Artikel 10 des Tiergesundheitsaktes der Europäischen Union.