Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
26.03.2020 | 09:38 | Brandvorbeugung 

NRW verbessert Brandschutz in Schweineställen

Düsseldorf - Der Brandschutz in nordrhein-westfälischen Schweineställen wird verbessert.

Schweinestall Brandschutz
8.000 tote Schweine bei einem Großbrand in Rheine waren der traurige Anlass, den Brandschutz in den Ställen Nordrhein-Westfalens zu optimieren. Eine neue Verordnung schreibt regelmäßige elektrotechnische Kontrollen vor. (c) proplanta
Eine entsprechende Rechtsverordnung der Landesregierung wird am Freitag abschließend im Bau-Ausschuss des Düsseldorfer Landtags beraten und kann anschließend unmittelbar erlassen werden.

Danach müssen elektrische Anlagen in Zuchtbetrieben regelmäßig von Fachleuten kontrolliert werden. Anlass für die neue Verordnung sei ein Großbrand in einem Schweinemastbetrieb gewesen, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Im Juli 2018 waren dabei in Rheine rund 8.000 Schweine gestorben. Nach Angaben des NRW-Bauministeriums waren dort - wie auch in vielen anderen Fällen - technische Defekte der Auslöser. Laut einem Forschungsbericht der Innenministerkonferenz sind gut ein Drittel aller Brände in Landwirtschaftsbetrieben auf eine elektrische Ursache zurückzuführen. Zwischen 2012 und 2018 sei es in NRW zu fast 4.600 Bränden in landwirtschaftlichen Betrieben gekommen.

Die Kosten für die professionelle Überprüfung der elektrischen Anlagen in Höhe von etwa 200 Euro pro Tierstall müssen die Bauherren oder Betreiber der Stallungen übernehmen, wie das Ministerium erläuterte. Brandursachen seien unter anderem angefressene Leitungen, etwa durch Ratten, oder Kurzschlüsse - vor allem an Lüftungsanlagen der Schweineställe.

Die Vorschriften sollen für drei Kategorien gelten: 1. Mast- und Aufzuchtbetriebe mit mehr als 700 Plätzen, 2. Zuchtbetriebe, die mehr als 150 Sauenplätze vorhalten und in denen außer den Zuchtschweinen keine Schweine im Alter von mehr als zwölf Wochen gehalten werden sowie 3. andere Zuchtbetriebe oder gemischte Betriebe, die mehr als 100 Sauenplätze haben. Stallanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung älter als vier Jahre sind, sollen innerhalb von zwei Jahren kontrolliert werden - Betriebe, die jünger als vier Jahre sind, sollen innerhalb von vier Jahren geprüft werden.
dpa/lnw
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 NRW genehmigt bundesweit am meisten Windenergieleistung

 Viehhaltung in NRW: Weniger Betriebe, aber kaum weniger Tiere

 Ein Auftrag für Generationen - Wie man NRWs Wälder wieder aufbaut

 Lebensmittelpreise in NRW erneut deutlich gestiegen

 Bessere Luftqualität in NRW

  Kommentierte Artikel

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken

 Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission zur Klärung aufgefordert

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Nach Atomausstieg boomen erneuerbare Energien in Niedersachsen

 Massive Flächenverluste in Bayern

 Umsatzsteuersätze: Union will Reform

 Union fordert Ergebnisse beim Bürokratieabbau

 Nachhaltiges Investieren lohnt sich