"Das Programm sieht ein fünf Punkte umfassendes Maßnahmenpaket vor, mit dem wir folgende Ziele erreichen möchten: Wir wollen unseren Selbstversorgungsgrad bei Süßwasserfischen erhöhen, den Weg der heimischen Qualitätsproduktion fortsetzen, transparente Genehmigungsverfahren für Fischteichanlagen schaffen und das Kompetenzzentrum für Wasserwirtschaft fördern.
Mit dem heute von mir unterzeichneten Erlass, in dem Leitlinien für die Errichtung von Aquakulturanlagen festgelegt werden, wird bereits die erste Maßnahme unserer Strategie umgesetzt. Ziel der Leitlinien ist die Verwaltungsvereinfachung und eine Vereinheitlichung des Vollzuges im gesamten Bundesgebiet." Dies teilte am Freitag Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich mit.
"75 % der europäischen Fischbestände sind bedroht, gleichzeitig zeigen aktuelle Statistiken, dass die Bevölkerung Fisch als gesundes Lebensmittel neu entdeckt. Die nachhaltige Weiterentwicklung der Aquakulturanlagen ist daher ein wichtiges Ziel bei der Reform der EU-Fischereipolitik. Wir wollen aber auch auf nationaler Ebene gezielte Maßnahmen setzen, um die Fischproduktion nachhaltiger zu machen", erklärte Berlakovich. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Wasserwirtschaft und den heimischen Fischereiverbänden habe man das Strategiepapier "Aquakultur 2020" entwickelt, "weil wir darin eine Chance für die österreichische Teich- und Landwirtschaft" sehen.
Strategie sieht ein Fünf-Punkte-Programm vorDiese Strategie sieht ein fünf Punkte umfassendes Maßnahmenpaket vor. "Wir wollen, erstens, in Österreich mehr Fische produzieren, aber bei gleichem Wasserverbrauch, und zwar durch innovative Techniken und Pilotprojekte. Ein konkretes Ziel ist es dabei, den Selbstversorgungsgrad mit Süßwasserfisch von derzeit 34 % auf 60 % zu steigern, also zu verdoppeln. Zweitens möchten wir den Weg der Qualitätsproduktion fortsetzen. Dies inkludiert auch die Einführung eines AMA-Gütesiegels für Süßwasserfische. Darüber hinaus sollen die acht bestehenden Fisch-Genussregionen ausgebaut und ihr Angebot für die Direktvermarktung weiterentwickelt werden", erläuterte der Minister.
Drittens soll das Bundesamt für Wasserwirtschaft seine Position als fachliches Kompetenzzentrum für die Forellen- und Karpfenteichwirtschaft festigen. "Das Bundesamt leistet mit seinen Instituten jetzt schon erstklassige Arbeit. In Zukunft soll für die Beratungs- und Bildungstätigkeit mehr Personal zur Verfügung stehen", so Berlakovich. Viertens sollen Genehmigungsverfahren bei der Bewilligung von Fischteichanlagen transparent sein - das wird vor allem für die Erzeuger eine Erleichterung bringen. Fünftens will Österreich die Ausgestaltung des europäischen "Meeres- und Fischereifonds 2014 bis 2020" aktiv mitgestalten und sich dabei für eine nachhaltige Entwicklung der
Aquakultur einsetzen.
Der vierte Punkt des Maßnahmenpakets wird mit dem heute von Bundesminister Berlakovich unterschriebenen Erlass "Leitlinien für die Errichtung von Aquakulturanlagen/Fischteichanlagen" umgesetzt. Dabei geht es insbesondere um die rechtlichen Grundlagen für die Genehmigung von Durchfluss- und Teichanlagen, um Bewilligungsvoraussetzungen, um Details zur Antragstellung sowie um technische Vorkehrungen. Diese Leitlinien sollen Planer und Antragsteller bei der Ausgestaltung ihrer Projekte von Aquakulturanlagen, aber auch die zuständigen Behörden unterstützen. (BMLFUW/AIZ)