Diese Regelung beruht nach Informationen der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf einer EU-Verordnung, die bereits im Juni 2008 verabschiedet wurde. Ziel der Verordnung ist es, den Schutz vor Tierseuchen und die Rückverfolgbarkeit der Tiere zu verbessern.
Die neue Kennzeichnungspflicht betrifft alle Pferde, die ab dem 1. Juli dieses Jahres geboren werden oder bis zu diesem Datum noch nicht gekennzeichnet worden sind. Ihnen wird ein Transponder, ein sogenannter Chip, an der linken Halsseite in der Mitte zwischen Genick und Widerrist implantiert. Darauf sind alle relevanten Daten des Tieres gespeichert und gleichzeitig in einer zentralen Datenbank hinterlegt.
Die Identifizierung hat bis zum 31. Dezember des Geburtsjahres bzw. sechs Monate nach der Geburt zu erfolgen. Entscheidend ist, welche Frist zuletzt abläuft. Der Pferdezüchter ist für die Durchführung verantwortlich und muss die Kosten dafür übernehmen. Das „Chippen“ selbst wird von Tierärzten oder geschulten Vertretern der Zuchtverbände durchgeführt.
Die bisherige Kennzeichnung durch Heißbrand mit Nummer, Abzeichendiagramm und Registrierung reicht ab dem 1. Juli nicht mehr aus. Viele Pferdezuchtverbände wollen aber zusätzlich zum Chippen daran festhalten. Sie sehen darin ein Markenzeichen, das mit einem hohen Wiedererkennungswert verbunden ist. (lwk ns)