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24.07.2009 | 21:25 | Urteil 

QS vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich

Bonn - Ein wissenschaftlicher Berater von Peta Deutschland wurde wegen falscher Tatsachenbehauptungen verurteilt.

Justizia
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Mit Urteil vom 24. Juli 2009 hat die Zivilkammer 24 (Pressekammer) des Landgerichts Hamburg den wissenschaftlichen Berater von Peta Deutschland, Dr. Edmund Haferbeck, zu Schadensersatz dem Grunde nach verurteilt. Schon während des Verfahrens hatte Dr. Edmund Haferbeck eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Hierin verpflichtet sich Dr. Haferbeck unter Zahlung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung, die Ver-breitung der falschen, herabwürdigenden Tatsachenbehauptungen über das QS-System und seine Systempartner zu unterlassen. Mit der Verurteilung zum Schadensersatz folgt die Kammer vollumfänglich dem Antrag der QS Qualität und Sicherheit GmbH, die sich mit einer Unterlassungs- und Feststellungsklage gegen Dr. Edmund Haferbeck zur Wehr gesetzt hatte.

Die Einleitung rechtlicher Maßnahmen gegen Dr. Edmund Haferbeck, den Peta Deutschland e.V. und ein Vorstandsmitglied war erforderlich geworden, weil erschreckende Foto- und Filmaufnahmen aus Mastbetrieben mit der Behauptung verbreitet worden waren, die gezeigten Betriebe würden am QS-System teilnehmen.

Mit seinem Urteil macht das Gericht Dr. Edmund Haferbeck persönlich für die Schäden haftbar, die in Folge der Verbreitung der falschen Tatsachenbehaup-tungen QS entstanden sind oder noch entstehen werden. „Wir freuen uns über diesen sehr klaren Ausgang des Prozesses gegen Dr. Haferbeck", kommentiert Dr. Walter Scheuerl, der Prozessbevollmächtigte von QS, diesen Prozesserfolg. „Dr. Haferbeck kann zwar noch Berufung gegen dieses Urteil einlegen. Auf Grund der sorgfältigen Prozessleitung würden wir auch einer zweiten Instanz gelassen entgegensehen."

Im Parallelverfahren gegen Peta Deutschland und ein Vorstandsmitglied hat die Kammer einen Beweisbeschluss über die Herkunft der von Peta verbreiteten Foto- und Filmaufnahmen erlassen.

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH ist Systemgeber und Träger des QS-Prüfsystems für Lebensmittel. Die von QS definierten Standards legen für alle Stufen der Wertschöpfungskette - von der Futtermittelwirtschaft bis zum Lebensmitteleinzelhandel - strenge, nachprüfbare Produktionskriterien fest.
 
Die stufenübergreifende Überwachung dieser Kriterien sowie die Rückverfolgbarkeit der wirtschaftlichen Erzeugnisse und der daraus hergestellten Lebensmittel kennzeichnen das System.

Das QS-Prüfsystem für Lebensmittel wird derzeit für die Produktbereiche Fleisch und Fleischwaren, Obst, Gemüse und Kartoffeln sowie Drusch- und Hackfrüchte angeboten. Im Lebensmitteleinzelhandel ist QS-Ware durch das QS-Prüfzeichen für Lebensmittel von Drittware unterscheidbar.

Mehr als 102.000 Unternehmen aus den Bereichen Futtermittel, Landwirtschaft, Schlachtung/Zerlegung, Verarbeitung, Fleischerhandwerk, Großhandel und Lebensmitteleinzelhandel sowie mehr als 20.000 Unternehmen aus dem Bereich Frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln haben sich bislang für die Teilnahme am QS-Prüfsystem für Lebensmittel entschieden. (QS)
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