(c) proplanta Das sehen Änderungen im neuen Baugesetzbuch vor, das am 4. Juli vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, wie die «Ruhr Nachrichten» (Samstag) unter Berufung auf Koalitionskreise berichten. Für neue Großställe solle es künftig Obergrenzen geben. Werden diese überschritten, sei eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen.
Eine sogenannte Vorprüfung soll es den Informationen zufolge schon bei Ställen für mehr als 30.000 Masthähnchen, 15.000 Legehennen oder 1.500 Mastschweine geben. Die Schwellenwerte für die verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung liegen bei 48.000 Legehennen, 85.000 Stück Mastgeflügel sowie 3.000 Mastschweinen.
Die Kosten für die Umweltverträglichkeitsprüfung trage der Bauherr, sagte Christel Happach-Kasan, agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, den «Ruhr Nachrichten». Mit dem neuen Gesetz hätten die Kommunen eine bessere Handhabe, «eine Überbelastung durch gewerbliche Tierhaltung gegebenenfalls zu verhindern». (dpa)
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