Aus diesem Grund schließt sie Forderungen nach einem generellen Verbot von Tierbörsen als unverhältnismäßig aus. Die Fraktion Die Linke hatte sich in einer Kleinen Anfrage (
17/4393) für die Bedeutung von Tierbörsen als Umschlagplatz für Tiere interessiert und Informationen über den Vollzug des Tierschutzgesetzes auf solchen Veranstaltungen angefragt. Weil jedoch der Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften den Ländern unterliege, könne die Regierung keine Informationen über die Anzahl durchgeführter Tierbörsen oder deren Verlauf machen. (hib/EIS/AW)