25.06.2007 | 20:05 | Käfighaltung
Rheinland-Pfalz reicht Klage gegen Hühner-Käfighaltung einMainz/Karlsruhe - Rheinland-Pfalz hat am Montag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine angekündigte Klage gegen die umstrittene Käfighaltung von Legehennen eingereicht. |
(c) proplanta Das teilte das Umweltministerium am Montag in Mainz mit. Die rheinland-pfälzische SPD-Alleinregierung hält die im Frühjahr 2006 auf Bundesebene beschlossene Einführung von Käfigen, die nur etwas größer sein müssen als die bisherigen, für verfassungswidrig.
Die Geflügelwirtschaft hatte diesen Vorwurf bereits im vergangenen Herbst zurückgewiesen: Die neuen Käfige seien eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu früheren Käfigen und zu einer EU-Regelung. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte 1999 in einem Urteil verlangt, Legehennen müssten ihre Grundbedürfnisse erfüllen können.
Die jetzt geplante Haltung verstößt jedoch nach Ansicht der rheinland-pfälzischen SPD-Landesregierung gegen das Tierschutzgesetz. Sie biete pro Tier nur wenig mehr Platz als ein DIN A-4-Blatt und erlaube kein artgerechtes Verhalten. Wer sich auf internationale Wettbewerbsfähigkeit der Tierhalter berufe, lege zu starkes Gewicht auf deren Interessen.
Die Mainzer Umweltministerin Margit Conrad (SPD) sagte am Montag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa: «Die Landesregierung hat die Erfolgsaussichten einer Normenkontrolle durch ein vorbereitendes Gutachten prüfen lassen.» Sie sehe «große Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht in unserem Sinne entscheiden wird». Aus der Bevölkerung und von Seiten der Tierschutzverbände habe man große Zustimmung erhalten.
Rheinland-Pfalz hatte schon im April 2006 im Bundesrat gegen die neuen Regelungen gestimmt. Im November beschloss das rheinland-pfälzische Kabinett zu klagen. Die Klageschrift des Normenkontrollverfahrens erarbeitete der Mainzer Juraprofessor Josef Ruthig in Abstimmung mit dem Umwelt- und dem Justizministerium in Mainz.
2001 war schon die Abschaffung der Käfighaltung bis Ende 2006 beschlossen worden. Im April 2006 stimmte die Ländermehrheit indes für eine Neuregelung mit Übergangsfristen bis Ende 2020. Damit würden auch Tierhalter bestraft, die sich auf das Verbot von Ende 2006 an eingestellt und investiert hätten, kritisierte das Mainzer Umweltministerium. Nach Ansicht der Geflügelwirtschaft sorgt die Klage dagegen für Unsicherheit bei den Betrieben.
Die Neuregelung gilt für rund 30 Millionen Legehennen. Ein Huhn hatte bisher mit 550 Quadratzentimetern eine Fläche von weniger als einem DIN-A-4-Blatt zur Verfügung. Nun soll der Platz pro Henne mit bis zu 900 Quadratzentimetern etwa so groß wie eineinhalb DIN-A-4-Blätter sein. (dpa)
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