Damit hat das Gericht laut Mitteilung von Donnerstag den Eilantrag eines Landwirtes aus dem Kreis Borken abgelehnt.
Der Kreis hatte nach einer unangekündigten amtlichen Kontrolle die fehlende Bewegung der Tiere angemahnt und die ganzjährige Fixierung der Rinder im Stall als nicht verhaltensgerechte Unterbringung kritisiert.
Das Amt hatte für die Zeit von Juni bis Ende September täglich mindestens zwei Stunden freien Auslauf angeordnet. Dagegen war der Landwirt juristisch vorgegangen. Er sieht seine Tiere bei freiem Auslauf einer erhöhten Infektionsgefahr und Angriffen durch Wölfe und Hunde ausgesetzt.
Das Verwaltungsgericht bestätigte jedoch nun die Anordnung des Kreisveterinäramtes. Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht. Der Landwirt legte Beschwerde am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein.
Bereits im August hatte das Verwaltungsgericht in Münster den Tierschutz gestärkt. Die Richter bemängelten, dass ein
Züchter von Jung-Rindern seinen Tieren zu wenig Platz im Stall eingeräumt hatte.