Das geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Thüringer Landtag hervor. Rund 12.000 Schweine erstickten im Freistaat in den vergangenen acht Jahren, weil die Belüftung der Ställe nicht funktionierte. Die Statistiken zeichneten ein «düsteres Bild von den Zuständen in Thüringer Stallanlagen», erklärte die Grünen-Abgeordnete Babett Pfefferlein. In industriellen Tierhaltungsbetrieben treffe es oft Hunderte oder Tausende Tiere, wenn es zum Ausfall komme.
Mit rund 3.500 erstickten Schweinen war der Ausfall einer Lüftungsanlage im Jahr 2014 der tödlichste in den zurückliegenden acht Jahren. Im gleichen Jahr starben auch noch 10.000
Junghennen, weil in einem Stall eine Lüftungsanlage ausfiel. Insgesamt hielten größere
Agrarbetriebe im Freistaat nach Angaben des Landesamtes für Statistik rund 730.000 Schweine. Die Zahl bezieht sich auf den Stichtag 3. Mai.
Für die Zusammenstellung der Daten hat das Ministerium - im Freistaat ist es auch für Fragen des Tierwohls zuständig - eine Abfrage unter den Veterinär- und Überwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte gestartet. Nach Angaben des Ministeriums kamen in den zurückliegenden zehn Jahren 25.426 Schweine, Geflügeltiere, Schafe oder Rinder bei Problemen mit der Technik in den Ställen ums Leben. Fast 50.000 Tiere hätten demnach Leid oder Schmerzen erfahren.
Möglicherweise seien die Daten nicht vollständig, hieß es in der Antwort auf die parlamentarische Kleine Anfrage. Denn eine landesweit einheitliche Dokumentation solcher Daten gebe es erst seit 2010.
Im September 2018 hatte der Tod von Hunderten Schweinen in einer Mastanlage im südthüringischen Käßlitz (Kreis Hildburghausen) für Aufsehen gesorgt. Auch hier war eine Lüftungsanlage ausgefallen. Über die Wartung technischer Anlagen in den Tierställen hatte es später auch eine Debatte im Thüringer Landtag gegeben.
Stallbetreiber müssen nach einer
Verordnung zum Tierschutz bei der Haltung von Nutztieren Belüftungsanlagen täglich kontrollieren. Außerdem muss über Alarm- und Ersatzvorrichtungen sichergestellt sein, dass auch bei einem technischen Defekt genügend Sauerstoff in den Stall kommt. Notstromaggregate und Alarmanlagen müssen die Stallbetreiber aber nur in «technisch erforderlichen Abständen» überprüfen, wie es in der Antwort des Sozialministeriums heißt. Ein «festes Kontrollintervall» sei für solche Anlagen nicht rechtsverbindlich. «Verantwortungsbewusste Tierhalter» würden daher einmal im Monat Netzausfälle simulieren, um ihre Notstromsysteme zu testen.
Der landwirtschaftliche Sprecher der Grünen-Fraktion, Olaf Müller, forderte in einer Mitteilung, bisher freiwillige regelmäßige Kontrollen zur Pflicht zu machen. «Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Thema der Kleinen Anfrage im Ausschuss für Landwirtschaft,sowie im Sozialausschuss thematisiert wird und entsprechende Schritte umgesetzt werden», erklärte Müller.