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11.12.2017 | 07:56 | Schafhalter 
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Schäfer könnten wegen Wölfen aufgeben

München - Bayerns Schäfer blicken besorgt auf den Vormarsch des Wolfes in vielen Waldregionen Süddeutschlands. Der Verband der bayerischen Schafhalter fürchtet, dass deshalb die Zahl der Schäfer abnimmt.

Schafhaltung in Bayern in Gefahr?
Verband: Einige Schäfer in Bayern werden wegen des Wolfes aufgeben. (c) proplanta
«Sicher werden wegen des Wolfes einige aufgeben», sagte Verbandsgeschäftsführer René Gomringer der Deutschen Presse-Agentur.

«Der Wolf ist ein Hetztier. Der jagt innerhalb der Weide, da ist die ganze Herde in Panik. Die kriegt man danach über Wochen nicht wieder ruhig», sagte Gomringer, der im Altmühltal seine Schafe hält. Das Problem sei, dass sich eine verängstigte Herde nicht mehr bewege. «Und dann kann der Schäfer seine Verträge zur Flächenpflege nicht mehr erfüllen - das geht an die Existenz.»

Die Empfehlungen des Freistaats, höhere Zäune zu bauen und bestimmte Schutzhunde für die Weide anzuschaffen, seien derzeit nicht praxisgerecht. Der Verband fordert deshalb Anpassungen geltender Gesetze wie der Hundehalter-, Futtermittel- und Bauverordnung. «Der Wolf kommt; in zwei, drei Jahren ist ganz Bayern besiedelt. Davon gehen wir aus», sagte Gomringer weiter.

In Bayern gibt es dem Landesamt für Umwelt zufolge standorttreue Wölfe im Nationalpark Bayerischer Wald und auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr. Darüber hinaus gibt es in Bayern einzelne durchziehende Tiere. «2017 konnten wir bisher in 15 Fällen mindestens sechs verschiedene Wölfe sicher bestimmen, darunter mehrere Nachweise auf dem Truppenübungsplatz im oberpfälzischen Hohenfels», sagte ein Sprecher dazu. Der Wolf ist ein streng geschütztes Tier.

Wolfsichtungen



dpa/lby
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Kommentare 
maximilian schrieb am 07.02.2018 18:13 Uhrzustimmen(6) widersprechen(5)
Der Wolf erlegt seine Beute, darunter leider auch Schafe, um sich zu ernähren. Der Schäfer quält seine Lämmer mit dem Schwanz kupieren ohne vernünftigen Grund und begeht dabei gleichzeitig eine Straftat, weil nach dem Tierschutzgesetz die Schwanzamputation grundsätzlich verboten ist. Die im Gesetz aufgezählten Erlaubnisvoraussetzungen für einen solchen Eingriff werden beim Lamm nicht erfüllt.
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