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15.03.2015 | 13:45 | Wölfe in Deutschland 

Schleswig-Holstein fördert Herdenschutzmaßnahmen für Schafe

Kiel - Im Gebiet des Kreises Herzogtum-Lauenburg fördert das Land nun den Schutz von Herdentieren finanziell. Es zahlt künftig 80 Prozent der Herdenschutzmaßnahmen, wenn Tierhalterinnen und Tierhalter dies beantragen.

Schafe vor Wölfen schützen
(c) proplanta
„Nachweise von Wölfen hatten wir bislang überall im Land. Inzwischen scheint sich das Gebiet Herzogtum Lauenburg als ein Schwerpunkt herauszubilden. Daher  empfehlen wir den Tierhaltern hier ganz besonders, vorsorglich für einen angemessenen Schutz ihrer Herden zu sorgen.

Dabei hilft das Land ihnen mit der weitgehenden Finanzierung etwa von Elektrozäunen, Herdenschutzhunden oder anderen Schutzmaßahmen“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck am Freitag (13. März 2015). Die Schafhalter in der Region wurden entsprechend durch das Ministerium informiert.

Habeck betonte: „Es ist eine Erfolgsgeschichte, dass ein wildes Tier wie der Wolf, so, wie es jetzt aussieht, nach Schleswig-Holstein zurückkommt. Das ist ein gutes Signal für die Artenvielfalt und eine Bereicherung unseres Landes. Das neue Miteinander bedeutet eine große Herausforderung.

Wölfe sind wilde Tiere. Deshalb hat das Land sich früh darauf vorbereitet und das Management mit Schäfern, Landwirten, Jägern Naturschützern abgestimmt Dazu gehört, dass wir die Nutztiere angemessen schützen, insbesondere in Regionen, in denen vermehr Wölfe nachgewiesen werden“, sagte Habeck weiter.

Nach der Förderrichtlinie werden in einem Wolfsgebiet vorbeugende Maßnahmen empfohlen und gefördert. Bei Schafsrissen wird den Tierhaltern wie sonst auch eine Entschädigung gezahlt. Sie müssen sich dafür jedoch zuvor um einen Mindestschutz ihrer Herden bemüht haben.

Hintergrund zum Herdenschutz und Entschädigungszahlungen



Landesweit gilt, dass Tierhalter ihre Tiere angemessen schützen sollen. Gibt es Hinweise, dass ein Wolf Schafe gerissen haben könnte, stellt das Wolfsinfozentrum im Wildpark Eekholt Tierhaltern im Umfeld leihweise ein Notfallpaket mit Zaunmaterial zur Verfügung gestellt. In einem Wolfsgebiet dagegen fördert das Land auch den vorbeugenden Schutz.

Das Land zahlt zudem Entschädigungen an Nutztierhalter, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Wolf die Tiere gerissen hat. Dabei wird der tatsächlich entgangene Gewinn ausgeglichen. So können in einem angemessenen Rahmen auch Verluste ausgeglichen werden, wenn durch das Eindringen eines Wolfes Schafe verlammen – also ihre ungeborenen Lämmer verlieren.

Die Höchstsumme pro Schafhaltung liegt aufgrund der Beihilfebestimmungen der Europäischen Union bei insgesamt 7.500 Euro in drei Jahren. Sollten in Einzelfällen Schäden höher sein, würde ein durch verschiedene Verbände gegründeter Fond nach Prüfung des Einzelfalls einspringen können.

38 ehrenamtliche Wolfsbetreuer im Land gehen Hinweisen auf Wölfe nach und beraten Tierhalter, wie sie ihre Herden schützen können. Die Koordinierung übernimmt das vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beauftragte Wolfsinfozentrum Eekholt. Für Fragen oder Wolfshinweise gibt es eine spezielle Hotline – Informationen gibt es unter www.wolfsbetreuer.de.

Hintergrund zum Wolf



Über viele Jahrzehnte waren Wölfe in Schleswig-Holstein ausgestorben. Erstmals wurde 2007 wieder ein Wolf gesichtet, seit 2012 gab es 17 bestätigte Nachweise, 6 davon im Kreis Herzogtum Lauenburg.

Der Wolf ist eine streng geschützte Art nach Washingtoner Artenschutzabkommen, Berner Konvention und der europäischen Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie). Auch das Bundesnaturschutzgesetz schützt den Wolf. Es zählt ihn zu den besonders und streng geschützten Arten. Sie unterliegen damit dem umfassenden Schutz der Zugriffs- und Besitzverbote des § 44 BNatSchG. Dies betrifft insbesondere das Töten von Wölfen.

Verboten ist auch das Töten eines erkennbar schwer verletzten Wolfs beziehungsweise eines Hybriden, sofern dafür keine ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde vorliegt. (melur-sh)
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