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25.01.2012 | 13:25 | Pferdehaltung 

Schleswig-Holstein für Erhaltung des Schenkelbrandes bei Pferden

Kiel - Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird eine Änderungsverordnung zur Viehverkehrsverordnung (VVVO) in den Bundesrat einbringen.

Pferd
(c) proplanta
Ziel ist es, das Brandzeichen (Schenkelbrand) in Verbindung mit einer DNA-Typisierung für registrierte Pferde neben der Kennzeichnung mittels Transponder zu erhalten. Das kündigte Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf am 24. Januar an.

Der Änderungsantrag zur VVVO soll Mitte Februar in den Agrarausschuss des Bundesrates gehen, um von der nach EU-Recht bestehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen, alternative Kennzeichnungsmethoden zuzulassen und gesetzlich zu verankern.

Mit dem Schenkelbrand existiert für registrierte Einhufer seit langem ein etabliertes System der Identitätssicherung, mit dem die Rassezugehörigkeit und der Bezug zu den jeweiligen Zuchtdokumenten ausgewiesen werden. Bei zahlreichen Pferden wird außerdem zusätzlich die tierindividuelle Identifizierung mittels DNA-Typisierung angewandt. Durch dieses kombinierte Kennzeichnungsverfahren steht für diese Tiere schon heute eine etablierte alternative Kennzeichnungsmethode im Sinne des EU-Rechtes zur Verfügung.

Die zugleich vorgesehene Erfassung und Dokumentation der Kennzeichnungen in einer Datenbank gewährleistet, zum Beispiel im Seuchenfall, eine eindeutige, tierindividuelle Erkennung. Damit bietet die Kombination von Schenkelbrand und DNA-Typisierung sogar noch eine höhere Sicherheit als die Kennzeichnung mit dem Transponder, weil sie absolut fälschungssicher ist.

Landwirtschaftsministerin Rumpf wies das Argument zurück, der Schenkelbrand bei Fohlen sei tierquälerisch. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse auf der Grundlage von Herzfrequenz, Körpertemperatur und Videoaufzeichnungen hätten dies widerlegt. Die beim Brennen für Sekundenbruchteile zugefügten Schmerzen riefen weder länger anhaltende heftige Reaktionen noch Verhaltensänderungen beim Fohlen hervor.

Andererseits könne auch die Implantation von Transpondern durchaus zu vergleichbaren Schmerzbelastungen führen. Vor diesem Hintergrund sei der Schenkelbrand in Verbindung mit der DNA-Typisierung als alternative Methode der Pferdekennzeichnung gerechtfertigt. (PD)
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