Die EU-Mitgliedstaaten hatten dafür bereits im Juni 2012 grünes Licht gegeben. Die Verfütterung von sogenannten verarbeiteten tierischen Proteinen (PAP) an Fische war vor zwölf Jahren im Rahmen der Krise um die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (
BSE) verboten worden - wie auch die Verfütterung an andere Nutztiere insgesamt.
Die Kommission begründet den Schritt zur Wiederzulassung einerseits mit dem deutlichen Rückgang der gemeldeten BSE-Fälle bei Rindern während der vergangenen Jahre und andererseits mit der geringen Wahrscheinlichkeit einer Übertragung zwischen Nicht-Wiederkäuern, solange Kannibalismus vorgebeugt wird. Nach Angaben der Kommission sollen Auflagen zur Rückverfolgbarkeit eine Vermischung mit Futter, das nicht für Fische bestimmt ist, verhindern.
Die Brüsseler Behörde räumte anlässlich des Inkrafttretens der neuen Regeln ein, dass sie beabsichtigt, PAP auch in Schweine- und Geflügelfutter wieder zuzulassen. Wiederkäuer sollen hingegen komplett ausgenommen bleiben: Es ist weder vorgesehen, die Verfütterung von PAP an Rinder, Schafe oder Ziegen zu gestatten, noch ihre Schlachtreste in die PAP-Produktion einfließen zu lassen.
Die Herstellung von PAP unterliegt heute sehr viel strengeren Auflagen als vor der BSE-Krise. Unter anderem ist eine Drucksterilisation erforderlich. (AgE)