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27.09.2022 | 11:01 | Afrikanische Schweinepest 

Schweinepest-Sperrzone in Niedersachsen endet früher am 5. Oktober

Hannover/Brüssel - Die EU-Kommission hat nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Hannover die Dauer der Schweinepest-Sperrzone in Niedersachsen verkürzt.

Schweinepest-Sperrzone
(c) proplanta
Demnach fallen alle Restriktionen in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim am 5. Oktober - einen Tag früher als ursprünglich vorgesehen, wie das Ministerium auf Anfrage am Dienstag mitteilte. «Damit kann mit dem Abtransport der Schweine um Mitternacht begonnen werden.» Eine entsprechende Bestätigung der EU-Kommission liege dem Ministerium seit Dienstag vor, hieß es. Zuvor hatte der NDR berichtet.

Anfang Juli war in einem Betrieb in Emsbüren (Landkreis Emsland) die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt worden. Nach dem Ausbruch in einem Betrieb gilt eine vorgeschriebene 90-tägige Frist mit Sperrmaßnahmen, beginnend mit der ersten Reinigung und Desinfektion des Seuchenbestands. Rings um den Hof wurde deshalb eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet, von der früheren Angaben zufolge 300 Betriebe mit mehr als 190.000 Tieren betroffen sind, obwohl es keinen weiteren Ausbruch gegeben hat.

Die betroffenen Landwirte haben seitdem Probleme mit der Vermarktung ihrer Schweine und warnen vor Tierschutzproblemen in den Ställen. In der Sperrzone befinden sich laut dem Landwirtschaftsministerium rund 40.000 Schweine aus rund 260 Betrieben, die dringend geschlachtet werden müssen. Mit dem Wegfall der Sperrzone könnten die überschweren Tiere normal verkauft und verarbeitet werden, hoffen die Landwirte.

«Jeder Tag zählt. Es ist gut, dass wir hartnäckig darauf hingewiesen haben, dass die ursprüngliche Termin-Festsetzung der Sperrzone durch die EU-Kommission nicht korrekt war», sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) in einer Mitteilung. Da die amtliche Abnahme nach Reinigung und Desinfektion auf dem betroffenen Hof am 5. Juli erfolgte und sich in der Sperrzone keine weiteren Ausbrüche ereigneten, sei eine Vorverlegung der Frist auf den 5. Oktober vertretbar, hieß es.
dpa/lni
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