Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
04.12.2008 | 10:54 | Tierhaltung 

Staatssekretärin Gurr-Hirsch zur Weidehaltung von Tieren

Stuttgart - Der Landestierschutzbeirat verabschiedet Empfehlungen zur Weidehaltung von Nutztieren.

Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL
Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL (c) Pressefoto
"Jeder Tierhalter ist zur bedarfsgerechten Versorgung seiner Tiere verpflichtet. Die vom Tierschutzbeirat in seiner aktuellen Sitzung verabschiedeten Hinweise zur Versorgung, Unterbringung und Kontrolle von Tieren, die im Freien gehalten werden, sind deshalb zu begrüßen. Betroffene Tierhalter sollten diese Hinweise befolgen", sagte die Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Mittwoch (3. Dezember) in Bezug auf die vergangene Sitzung des Landesbeirats für Tierschutz in Stuttgart.

Der Landestierschutzbeirat, der mehrmals im Jahr tagt und über unterschiedliche Themen aus dem Bereich Tierschutz berät, hatte bei seiner letzten Sitzung neben der tiergerechten Haltung von Tieren auf der Weide einen weiteren Schwerpunkt beim Thema Einfuhr von Robbenprodukten nach Deutschland sowie dem Schächten von Tieren.


Weidehaltung von Nutztieren

Um  eine auch unter Tierschutzaspekten verantwortungsvolle Freiland- und Weidehaltung durchführen zu können, hat der Landestierschutzbeirat unter anderem folgende Empfehlungen an die Tierhalter ausgesprochen:

Ø      Für die Haltung von Tieren auf der Weide ist ein effektiver Witterungsschutz unverzichtbar.

Ø      Gerade im Winter ist dies meist nur durch einen überdachten, dreiseitig geschlossenen Unterstand zu verwirklichen.

Ø      Bei Bedarf muss ausreichend Futter einwandfreier Qualität zugefüttert werden und alle Tiere sind täglich ausreichend mit sauberem Wasser zu versorgen.

Ø      Für die Winterweidehaltung kommen nur hierfür geeignete Standorte in Frage.

Ø      Das Wohlbefinden der Tiere und die Funktionsfähigkeit der Versorgungseinrichtungen müssen grundsätzlich mindestens einmal täglich kontrolliert werden.

Ø      Wenn eine tägliche Versorgung nicht erforderlich ist, sind die Tiere, die Weiden und die Einzäunung ausreichend oft zu kontrollieren, bei extremen Wetterlagen können auch häufigere Kontrollen erforderlich sein.


Einfuhr von Robbenprodukten

Der Landesbeirat für Tierschutz begrüßt die Initiative der Bundesländer zum grundsätzlichen EU-weiten Verbot der Einfuhr von Robbenprodukten. Die Regelung müsse jedoch so gestaltet sein, dass die Einfuhr aller Robbenprodukte aus allen Drittstaaten erfasst werde und Ausnahmen auf begründete und kontrollierbare Sachverhalte beschränkt bleiben.

Insbesondere müsse sichergestellt sein, dass die Tiere unter Verwendung geeigneter Methoden unter Vermeidung von Schmerzen und Leiden getötet wurden. Mit den von der EU-Kommmission vorgeschlagenen Regelungen sei dies nicht sichergestellt.

Der Handel mit Robbenerzeugnissen soll nach dem Vorschlag der EU-Kommission nur gestattet werden, wenn Garantien aus den Herkunftsstaaten vorliegen, dass die Jagdmethoden den Anforderungen des Tierschutzes genügen und den Tieren keine unnötigen Schmerzen bereitet wurden. Ein völliges Verbot des Robbenproduktehandels - wie von Tierschutzorganisationen gefordert - stünde nach Auffassung der Kommission im Widerspruch zum Welthandelsrecht.

Der Bundesrat hat sich am 7. November 2008 mit dem Vorschlag befasst und einen Entschließungsantrag angenommen, der zum Ausdruck bringt, dass der Vorschlag der EU-Kommission nicht geeignet ist, den Tierschutz bei der Robbenjagd in Drittstaaten effektiv sicherzustellen (Bundesratsdrucksache 655/08 - Beschluss).


Schächten von Tieren

Der Landesbeirat für Tierschutz betonte nochmals, dass er die Initiative des Bundesrats zur Änderung des Tierschutzgesetzes unterstütze, nach der eine betäubungslose Schlachtung nur dann möglich sein soll, wenn dabei dem Tier vor, während und nach dem Schächtschnitt im Vergleich zum Schlachten mit Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen und Leiden zugefügt würden.

Die Bundesregierung und auch der Deutsche Bundestag äußerten bisher verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorgeschlagene Regelung. Darüber hinaus bat der Landesbeirat das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum dafür Sorge zu tragen, dass die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg bei Anträgen auf betäubungsloses Schlachten, insbesondere anlässlich des Anfang Dezember anstehenden islamischen Opferfestes, sehr restriktiv verfahren und zu diesem Termin die Schlachtstätten verstärkt überwachen. (Pd)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Auf in luftige Höhen - Der Bergsommer steht bevor

 Grasfütterung für Kühe nachhaltiger

 Nach tödlicher Kuh-Attacke: Landwirt muss nicht zahlen

 Im Süden Bayerns leben die meisten Rinder

 Landwirte und Umweltschützer fordern Förderung der Weidehaltung

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken