(c) proplanta Die Stadt habe nicht begründet, wieso in einem von Industrieunternehmen, einer Autobahn und 30 Tierhaltungsbetrieben geprägten Gebiet Erholungsmöglichkeiten geschützt werden müssten, entschied das Lüneburger Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.
Im Flächennutzungsplan sei der Bereich als Vorranggebiet für die gewerbliche Tierhaltung vorgesehen. Der von dem Gericht einstweilen außer Vollzug gesetzte Bebauungsplan betrifft die Ortschaften Versen, Klein und Gruß Fullen sowie Rühle. (AZ: 1 MN 164/12) (dpa/lni)
|
|