Die Kreisverwaltung ordnete deshalb am Dienstag eine Stallpflicht für Geflügel im Bereich der Unterelbe-Niederung an, einem Gebiet, in dem Wildvögel bevorzugt rasten. Die Anordnung gilt vom kommenden Freitag (29. Oktober) an.
Das Zugverhalten der Vögel begünstige die
Übertragung und die Ausbreitung des Virus, sagte Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und
Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, die auch das Veterinäramt umfasst. «Die Dichte der Vogelpopulationen in den Rastgebieten wird in den kommenden Wochen weiter stark zunehmen, da der Vogelzug erst begonnen hat.»
Oberste Priorität habe der Schutz des Geflügels. Der Ausbruch der Geflügelpest könne immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben, so Völker weiter. Das von der Aufstallpflicht betroffene Gebiet umfasst die gesamte Samtgemeinde Elbmarsch sowie nördliche Teile der Stadt Winsen, der Gemeinde Stelle und der Gemeinde Seevetal.
In der Gemeinde Brunsbüttel im Landkreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein wurde der Ausbruch der Geflügelpest in einem Gänsemastbetrieb festgestellt. Die eingerichtete 10-Kilometer-Überwachungszone reicht bis in den Kreis Cuxhaven.
Geflügelhalter in Teilen der Bereiche Neuhaus/Oste und Geversdorf müssen ihre Tiere deshalb laut Kreisverwaltung von Donnerstag an einstallen.
Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die
Seuche grassiert insbesondere im Winterhalbjahr und steht somit im engen Zusammenhang mit dem Vogelzug. Der
Erreger gilt für Menschen als ungefährlich.
Vogelgrippe-Fälle