Schweinemäster ließ Tiere verhungern - Bewährungsstrafe beantragt. (c) proplanta
Es werde keine Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe auf Bewährung für den 28-Jährigen gefordert, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag.
In Neustadt am Rübenberge hatte der Mann eine Schweinemastanlage im Ortsteil Mardorf gepachtet. Der Vater des Jungbauern entdeckte dort im Dezember Hunderte verendeter Tiere und alarmierte die Behörden.
Ermittler kamen zu dem Schluss, der Sohn habe die Schweine bewusst und gewollt nicht ausreichend versorgt. So verhungerten und verdursteten sie. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes.
Über den Strafbefehl muss das Amtsgericht in Neustadt entscheiden. Ein Strafbefehl kann Gerichtsverfahren verkürzen. Wenn der Beschuldigte ihn akzeptiert, muss keine Hauptverhandlung mehr stattfinden. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ist zentral für alle Landwirtschaftsstrafsachen in Niedersachsen zuständig.