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03.04.2012 | 13:08 | Dioxin-Skandal 

Strengere Zulassungsverfahren für Futtermittelhersteller in Kraft

Berlin - Wichtige Punkte  des „Dioxin-Aktionsplans" auf europäischer Ebene sind umgesetzt. So müssen Futtermittelhersteller, die beispielsweise rohe pflanzliche Öle oder Futterfette mischen, künftig ein europaweit einheitliches Zulassungsverfahren mit strengen Auflagen durchlaufen.

Futtermittel
(c) proplanta

Die entsprechende EU-Verordnung wurde am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab 16. September 2012. Damit ist die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe gemeinschaftsweit rechtlich verankert. Deutschland wird diese Regelung außerdem um eine nationale Zulassungspflicht für Unternehmen ergänzen, die gleichzeitig mit Futterfetten und technischen Fetten handeln. Die entsprechende Rechtsverordnung, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll zeitgleich mit den europäischen Regelungen im Herbst 2012 zur Anwendung kommen.

Des weiteren sieht die EU-Verordnung eine klare Trennung der Produktionsströme vor. Die Lagerung und Produktion von Fetten für Futtermittel muss künftig von der Lagerung und Produktion von Fetten für die technische Industrie getrennt werden. Auch die rechtlichen Vorgaben für die Futtermittelkontrolle wurden verschärft: Futtermittelunternehmer, die beides - Futterfette und Futteröle - sowie daraus hergestellte Erzeugnisse in den Verkehr bringen, werden dazu verpflichtet, ihre Produkte in festgelegten regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen.

Deutschland hatte der EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für diese EU-weit geltenden Futtermittel-Regelungen vorgelegt. Im Oktober 2011 hatten die Mitgliedstaaten der Initiative zugestimmt. Bundesverbraucherschutzministerin Aigner: „Mit der Verschärfung der Bestimmungen auf EU-Ebene und in Deutschland werden die Verbraucher künftig noch besser vor unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln geschützt. Wir sind hier auf dem richtigen Weg, den wir entschlossen weiterverfolgen werden.“

Ende Dezember 2010 war bekannt geworden, dass ein Futtermittelunternehmen in Norddeutschland mit Dioxinen belastete Industriefette für die Herstellung von Futtermitteln verwendet hatte. Als Reaktion auf diesen Dioxin-Skandal hatte Bundesverbraucherministerin  Aigner den "Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" vorgelegt und vorangetrieben. Mit diesem Aktionsplan wurden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um Schwachstellen in der Futtermittelüberwachung zu beseitigen. Bereits am 4. August 2011 sind mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Deutschland mehrere Regelungen in Kraft getreten, die ebenfalls Teil des Aktionsplans sind, darunter zum Beispiel:

  • Meldepflicht für private Labore: Diese müssen ihre Analyseergebnisse an die zuständigen Behörden melden, wenn sie bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen in Futter- und Lebensmitteln nachweisen.

  • Verschärfung des Strafrahmens: Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u.a. aus grobem Eigennutz für sich oder andere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

  • Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems: Die Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in oder auf Lebens- oder Futtermitteln wurden neu geregelt. So wurden Voraussetzungen für eine breite Datenbasis zu Dioxin-Vorkommen in Lebensmitteln, Futtermitteln und der Umwelt geschaffen, auf deren Grundlage ein Frühwarnsystem eingerichtet wurde.

Weitere Änderungen in der nachfolgenden Übersicht über den Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“.

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