Der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 5. Dezember 2007 sieht vor, dass ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungseinrichtungen für Nutztiere etabliert werden soll. Damit sollen zukünftig nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene, serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in den Verkehr gebracht werden. In der Schweiz und auch in Schweden gäbe es bereits entsprechende Prüfungen.
Die Frage, ob Tiergerechtheit überhaupt messbar sei, beantwortete Dr. Christiane Müller aus Westerau, Vorsitzende des DLG-Fachausschusses, mit einem deutlichen Ja. Tiergerechtheit könne danach bewertet werden, in welchem Maß die Haltungsbedingungen Voraussetzungen schaffen, um Schäden, Schmerzen und Leiden bei Nutztieren zu vermeiden und deren Wohlbefinden zu sichern. Wichtig sei es, die passenden Kriterien zu finden.
Andreas Pelzer von der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen unterstützte in seinen Ausführungen die Bedeutung von Grenz- und Zielwerten, um Schäden, Schmerzen und Leiden bei Nutztieren bewerten zu können. Damit würden auch die Landwirte Entscheidungshilfen bekommen, denn tiergerechte Technik im Stall sei Voraussetzung für Erfolg und Tierleistung. Alle Experten sprachen sich schließlich dafür aus, dass die Prüfungen freiwillig und europaweit abgestimmt sein sollten, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen komme. (aid)