Mittwoch, 29.11.2023 | 13:04:05
Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
12.07.2023 | 00:01 | Volle Tierheime 

Tierheime in NRW sind mitten in den Ferien rappelvoll

Düsseldorf/Bochum - Fast drei Wochen nach Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen sind viele Tierheime am Limit. «Wir sind komplett voll im Katzenbereich, ebenso bei Hunden und Kleintieren», hieß es in Düsseldorf beim Clara-Vahrenfolz-Tierheim.

Tierheim
In Tierheimen herrscht aktuell gewaltiger Andrang. Mancherorts ist die Lage nach fast drei Wochen Schulferien in Nordrhein-Westfalen sehr angespannt. (c) proplanta
«Im Hunde- und Katzenhaus gibt es eine überdurchschnittliche hohe Auslastung», berichtete das Tierheim des Bielefelder Tierschutzvereins. Zur Urlaubszeit wurden Hunde, Katzen, Kaninchen oder auch Vögel verstärkt bei Tierheimen abgegeben, vor deren Türen abgestellt oder andernorts ausgesetzt, hatten der Landestierschutzverband NRW und der Deutsche Tierschutzbund kürzlich kritisiert.

Im Düsseldorfer Tierheim müsse man bereits Notfallboxen bereitstellen, die ebenfalls schon voll genutzt würden. «Wir haben starke Probleme», sagte eine Sprecherin auf dpa-Anfrage zu den Kapazitäten. Erschwerend komme das Thema Wildvögel hinzu: Immer wieder kämen Menschen mit aufgefundenen Jungvögeln - das sei gut gemeint, aber oft nicht nötig für die Tiere und kein Fall für die Tierheime, betonte die Sprecherin.

In Bielefeld gingen zuletzt vermehrt Aufnahmeanfragen für Katzen ein. «Aufgrund der hohen Fundtier-Zahlen ist es uns jedoch schon längere Zeit nicht mehr möglich, Abgabekatzen aufzunehmen», schilderte eine Mitarbeiterin. Ähnlich sei es bei Hunden: «80 Prozent unserer Hunde sind Problemhunde, häufig mit Beißvorfall». Es gebe daher kaum Fluktuation. «Abgabehunde mussten wir deshalb bis auf wenige Ausnahmen ablehnen.» Auch in Bochum ist das Tierheim am Limit, hatte Leiterin Carmen Decherdt jüngst der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung» gesagt.

«Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen», zitierte der Deutsche Tierschutzbund aus dem Tierschutzgesetz. Ein Verstoß könne mit einer Geldbuße bestraft werden. Bei andauernden Schmerzen, Leiden oder Schäden könne dies als Tierquälerei auch mit einer Haftstrafe geahndet werden.
dpa/lnw
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Behörde warnt vor exotischen Tiergeschenken zu Weihnachten

 Schweizer Bundesamt genehmigt Abschuss von 12 der 32 Wolfsrudel

 Brandenburg plant Verbot für Privathaltung gefährlicher Tiere

 Sedimente aus dem Tiefseebergbau könnten Tiere erheblich stressen

 Neue Mindestanforderungen an Putenhaltung bis Ende 2024

  Kommentierte Artikel

 Ab 2024 weniger Kraftfutter für Naturland-Biokühe

 Weltklima belastet die Klimakonferenz

 Grüne sehen CO2-Speicherung als Mittel im Kampf gegen Erderwärmung

 Höhere Prämien für Ökolandbau

 Ministerium untersagt Rindertransporte in 17 EU-Drittstaaten

 Kanzler-Tanne kommt wieder aus Brandenburg

 Keine Mehrheit im EU-Parlament für weniger Pestizideinsatz

 Deutschlandweit erste kommunale Moorschutzstrategie in Greifswald

 UNEP-Chefin warnt vor immer schnellerer Erderwärmung

 BUND-Landesversammlung fordert Aus für Glyphosat in Deutschland