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05.10.2017 | 10:00 | Wildgans-Jagd 
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Tierschützer erstatten Anzeige wegen Gänsejagd in Frankfurter Bad

Frankfurt/Main - Wegen der Wildgans-Jagd im Frankfurter Brentanobad hat die Tierrechtsorganisation Peta Strafanzeige gegen den Jäger und die Jagdbehörde erstattet.

Wildgans-Jagd
Die Organisation Peta sieht einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Der zuständige Jäger widerspricht: Allein in Hessen seien im vergangenen Jagdjahr rund 3.000 Gänse geschossen worden. (c) liveostockimages - fotolia.com
Sie begründete den Schritt in einer Mitteilung vom Mittwoch damit, dass die Tötung eines Wirbeltieres ohne laut Tierschutzgesetz erforderlichen vernünftigen Grund strafrechtlich relevant sei.

«Gänse zu töten, weil sie zu viel Kot hinterlassen, stellt nach unserer Auffassung einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar», erklärte Peta-Fachreferent Peter Höffken. Eine Infektionsgefahr durch den Kot sei äußerst gering. Die Stadt Frankfurt müsse schnellstens zu gewaltfreien Lösungsansätzen übergehen.

Jäger Axel Seidemann, der die Tiere im Brentanobad erlegt hat, verwies darauf, dass im vergangenen Jagdjahr von April bis März allein in Hessen rund 3.000 Gänse geschossen worden seien, darunter mehr als 2.100 Nilgänse. «Jagd produziert Wildbret, das gegessen wird - das ist der vernünftige Grund», sagte er. Die erlegten Gänse aus dem Schwimmbad habe er teilweise selbst gegessen. Von der Peta-Anzeige habe er über die Medien erfahren. «Ich bin sicher, dass sich alles in heiße Luft auflösen wird», sagte er.

Mitarbeiter der Stadt hatten im Kot der Nilgänse Salmonellen entdeckt. Daraufhin erteilte die Verwaltung eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss der Tiere. Der aus Afrika eingewanderte Vogel darf in Hessen seit 2011 außerhalb geschlossener Ortschaften bejagt werden. Die Jagdsaison beginnt im September und endet im Januar. Das Brentanobad zählt zu den größten Freibädern Europas. Zeitweise waren dort bis zu 100 Nilgänse. Im Oktober berät ein Runder Tisch mit Fachleuten, wie weiter mit den Wildgänsen umgegangen werden soll.
dpa
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Kommentare 
Pat Bateman schrieb am 06.10.2017 12:43 Uhrzustimmen(57) widersprechen(51)
Mein Vorredner hat dankenswerterweise bereits den Sachverhalt geklärt. Ich bin Jäger, ich töte und esse diese Tiere, auch Nil-Grau und Kanadagänse. Die Vorstellung mich dafür vor dem urbanen Vega- Proletariat und der virtuellen Peta Bot Armee zu rechtfertigen, erheitert mich ungemein. Wünsche ein schönes WoEnde.
Pat Bateman schrieb am 05.10.2017 21:17 Uhrzustimmen(63) widersprechen(32)
Herrlich der toitsche Gutmensch in Reinform. Entsprungen aus einem urbanen Bionade Habitat,schwadroniert er in progressiver Kleinschreibung und mit eng begrenztem Wissen, über Heimathüter und rechte Zwangsmörder. Ich konstatiere, diese hier an den Tag gelegte Hypermoral, wird schon in bälde, das uncoolste auf dem Planeten sein und der postmoderne nature justice warrior kann seinen Quark nur noch im engsten Sympathisantenkreis raus kübeln, ohne sich komplett lächerlich zu machen. arriba!
maximilian schrieb am 05.10.2017 20:39 Uhrzustimmen(43) widersprechen(46)
Die Wildgans unterliegt dem Jagdrecht. Das Tierschutzgesetz lässt das Jagdrecht unberührt. Die Gewinnung von Nahrung ist ein in unserer Gesellschaft allgemein anerkannter Grund Tiere zu töten. Der Schutz der Tiere nach dem Tierschutzrecht ist relativ. D.h. der Nachweis von Salmonellen im Gänsekot ist ein hinreichender Grund den Bestand zu dezimieren.
cource schrieb am 05.10.2017 10:03 Uhrzustimmen(61) widersprechen(93)
anstatt die kostenlose mahd und düngung der wiesenflächen durch die gänse zu begrüßen, haben sich wieder einmal die rechten saubermacher und hüter der nation als unverbesserliche engstirnige angsthasen geoutet, die ständig alles fremde, zwanghaft ermorden müssen
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