«Es ist nicht zu rechtfertigen, dass die Tiere weiterhin Qualen erleiden müssen, nur weil Hamburgs Polizei an tierschutzwidrigen Trainingsmethoden festhalten will», sagte der tierschutzpolitische Sprecher, Stephan Jersch, am Donnerstag. In anderen Ländern gehe es auch ohne den Einsatz von Gewalt.
Hintergrund ist eine seit Anfang des Jahres geltende
Neuregelung der Tierschutz-Hundeverordnung. Sie verbietet schmerzhafte Mittel bei der Erziehung oder im Training von Hunden. Sogenannte Schutzhunde werden aber teils mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die mit Stacheln versehen sind und ihnen kurzzeitig die
Luft abschnüren können.
Die Polizei hatte kurz nach Inkrafttreten der Neuregelung kritisiert, dass hundehaltenden Behörden nicht involviert gewesen waren und eine Ausnahme gefordert. «Die Polizei Hamburg respektiert das
Tierwohl und setzt den Schutzgedanken der neuen
Verordnung um. Dennoch sehen wir nach erster Bewertung dringenden Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf eine Öffnungsklausel oder
Ausnahmeregelung für polizeiliche Belange», sagte damals eine Sprecherin.
Unterstützung erhielt die Polizei von der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Sie hatte den rot-grünen Senat im weiteren Verlauf dazu aufgefordert, eine Bundesratsinitiative Niedersachsens für eine Ausnahmeregelung zu unterstützen. Bei der Hamburger Polizei sind 60 Hunde im Einsatz, davon 40 Schutzhunde.