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04.06.2008 | 09:54 | Sachverständigenanhörung 

Tierschutz-TÜV behindert Tierschutzinnovationen

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in einer Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag seine Ablehnung zum obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen bekräftigt.

Tierschutz-TÜV behindert Tierschutzinnovationen
Dem Tierschutz wird mit der Einführung eines sogenannten Tierschutz-TÜV, der bürokratisch und kostenintensiv ist, ein Bärendienst erwiesen. Kontinuierliche Weiterentwicklungen werden durch das bürokratische Verfahren gehemmt und Innovationen für den Tierschutz ausgebremst. Zudem stellt ein solches Verfahren lediglich auf die Haltungseinrichtungen ab. Das Wohlbefinden von Tieren ist aber von zahlreichen Einflussfaktoren bestimmt und wird regelmäßig durch unabhängige Kontrollen auf den Betrieben geprüft. Ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungssysteme ist daher überflüssig.
 
Der DBV verurteilt scharf, dass mit einem nationalen Alleingang erneut einseitige Auflagen für deutsche Tierhalter entstehen. Entgegen den Versprechungen beim Regierungsantritt, nicht über EU-Recht hinauszugehen, werden der Tierhaltung weitere unnötige Kosten aufgebürdet. Völlig inakzeptabel ist auch, dass der Bestandsschutz für bestehende Anlagen in Frage gestellt wird. Allenfalls bei größeren Neuentwicklungen sollte ein fakultatives Prüfverfahren angeboten werden, das finanziell gefördert wird und praxistaugliche Innovationen begleitet, so der DBV. (PD)
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