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10.10.2022 | 00:07 | Nutztierhaltung 

Tierschutzniveau in der EU nach wie vor „suboptimal“

Brüssel - Obwohl in der Europäischen Union die aktuellen Tierschutzvorschriften das Wohlergehen vieler Tiere verbessert haben, ist das Tierschutzniveau in der Gemeinschaft nach wie vor nur „suboptimal“.

Legehennenhaltung
Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Kommissionsbericht über Eignungsprüfung der EU-Gesetze - Schutz von Tieren während des Transports und zum Zeitpunkt der Tötung hat sich „in gewissem Maße“ verbessert - Tierschutz bei Milchkühen und Zuchtfischen suboptimal - Kritik an Kastenständen und Legehennenkäfigen - Durchsetzung der Regeln ist unzureichend - Robuste Indikatoren für die Überwachung fehlen. (c) proplanta
Zu diesem Schluss kommt eine Eignungsprüfung, deren Ergebnisse am Dienstag vergangener Woche (4.10.) von der EU-Kommission veröffentlicht wurden. Unter die Lupe genommen wurden unter anderem die seit 2005 geltende Tiertransportverordnung sowie die 2009 in Kraft getretene Tötungs-Verordnung. Untersucht wurden die Auswirkungen der Gesetze seit ihrer Gültigkeit bis zum Jahr 2020.

Laut Bericht hat es vor allem bei den in den Rechtsvorschriften explizit aufgeführten Tierkategorien Verbesserungen gegeben. Beispielhaft werden hier Schweine, Kälber, Legehennen und Masthähnchen genannt. Auch der Schutz von Tieren während des Transports und zum Zeitpunkt der Tötung habe sich „in gewissem Maße“ verbessert. Suboptimal sei das Tierschutzniveau hingegen bei den Tierkategorien, für die derzeit keine gezielten Rechtsvorschriften gelten. Das seien beispielsweise Milchkühe und Zuchtfische.

Die derzeitigen Rechtsvorschriften seien zwar durchaus zielgerichtet, heißt es weiter in dem Bericht. Kritisiert wird allerdings, dass die Haltung von Legehennen, Sauen und Kälbern in geschlossenen Haltungssystemen - gemeint sind beispielsweise Käfige für Legehennen und Kastenstände für Sauen - die Bewegungsfreiheit der Tiere erheblich einschränke und das Wohlergehen der Tiere beeinträchtige. Moniert wird außerdem, dass die Zucht von Katzen und Hunden nicht in den Anwendungsbereich der EU-Gesetzesregelungen falle.

Probleme mit Betäubungsmethoden



In ihrem Bewertungsbericht kommen die Beamten der Europäischen Kommission zu dem Schluss, dass die Durchsetzung der geltenden Vorschriften nicht ausreicht, um das mit den Rechtsvorschriften gewünschte und von den Bürgern erwartete Tierschutzniveau zu gewährleisten.

„Auch wenn gewisse Fortschritte erzielt wurden, ist die Einhaltung der Vorschriften bei den Tiertransporten nach wie vor eine große Herausforderung, insbesondere was lange Strecken, den Transport junger oder trächtiger Tiere und die Ausfuhr von Tieren betrifft,“ so eines der Ergebnisse der Eignungsprüfung der EU-Tierschutzgesetze. Darüber hinaus seien bestimmte Betäubungsmethoden und das routinemäßige Schwanzkupieren bei Schweinen „große Herausforderungen bei der Einhaltung der Vorschriften“. Zudem fehle es an robusten Indikatoren für die Überwachung und die Herbeiführung von Verbesserungen im Tierschutz.
AgE
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