Das
Agrarland brauche einen Tierschutzplan: «Er wäre eine Selbstverpflichtung des Landes», sagte der Agrarexperte des Bundes für Umwelt und Naturschutz in Schwerin, Burkhard Roloff, in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.
Das Bundestierschutzgesetz ziele nur auf das Einzeltier und dessen Unversehrtheit. «Es ist aber nicht egal, mit wie vielen Artgenossen das einzelne Tier eingesperrt ist», erklärte er. Daher müssten Obergrenzen für Tierbestände und Herden definiert werden. Dies solle ein Tierschutzplan regeln. (dpa/mv)