08.10.2010 | 06:42 | Tiergesundheit
Tierseuchenkasse plant für nicht BHV1-freie Betriebe empfindliche Erhöhung des MindestbeitragesBad Kreuznach - Die Tierseuchenkasse (TSK) Rheinland-Pfalz beklagt anhaltende Nachlässigkeit vieler Rinderhalter bei der Bekämpfung des BHV1-Virus und will Betriebe, die sich regelmäßigen Untersuchungen entziehen, finanziell unter Druck setzen. |
Die TSK bezuschusst die BHV1-Bekämpfung in Rheinland-Pfalz jährlich mit über 500.000 Euro. Das Geld fließt in Untersuchungskosten, Ausmerzungsbeihilfe und Impfbeihilfen für Bestände mit unverschuldeten Rückschlägen bei der BHV1-Bekämpfung. Der Bovines Herpesvirus 1 (BHV1) verursacht bei Rindern eine hochgradig ansteckende, akute Infektionskrankheit. Die Krankheit ist in Deutschland eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Der Fortschritt bei der BHV1-Sanierung ist dennoch seit Jahren unbefriedigend und bleibt hinter der Entwicklung in den meisten anderen Bundesländern zurück. Erst 2010 ist der Anteil BHV1-freier Betriebe auf über 70 % angestiegen. Bisher ist die BHV1-Freiheit der Betriebe dadurch honoriert worden, dass sie 2,00 Euro weniger Tierseuchenkassenbeitrag pro Rind bezahlen mussten, als die nicht als amtlich BHV1-frei anerkannten. Das hat aber offensichtlich vielen der in Rheinland-Pfalz noch äußerst zahlreichen kleinen Rinderhalter nicht dazu bewogen, die vorgeschriebenen BHV1-Untersuchungen regelmäßig durchführen zu lassen oder beim zuständigen Veterinäramt offiziell ihren BHV1-Freiheitsstatus bescheinigen zu lassen.
Die Tierseuchenkasse will nun der BHV1-Sanierung einen weiteren Schub geben, indem sie insbesondere kleinere Rinderhalter durch einen größeren finanziellen Anreiz veranlasst, ihren BHV1-Status zu klären. Sie plant deshalb, für das Jahr 2011 für nicht amtlich anerkannt BHV1-freie Betriebe den Mindestbeitrag von 5,00 Euro pro Bestand auf 100,00 Euro anzuheben.
Die Fairness gebietet es aber, diesen Schritt frühzeitig anzukündigen und allen Rinderhaltern die Gelegenheit zu geben, bis zur Beitragserhebung noch BHV1-frei zu werden. Das heißt, bis zum Versand der Beitragsbescheide Ende April 2011 kann die BHV1-Freiheit der Bestände betrieben werden, die dann noch für die Beitragsrechnung 2011 berücksichtigt wird. Also bitte gleich mit dem Veterinäramt Kontakt aufnehmen und die weiteren Schritte (z.B.Probennahmen und -untersuchungen) besprechen.
Mit der BVD-Sanierung steht ab 2011 eine weitere, für die Tierseuchenkasse kostspielige Seuchensanierung in den Rinderbeständen an. Deshalb zählen wir auf Verständnis dafür, dass die BHV1-Sanierung mit Nachdruck zu Ende geführt werden muss. (lwk-rlp)
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