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24.11.2020 | 07:02 | Tierschutzverstöße 
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Tiertransportfahrer zu Geldstrafe verurteilt

Bad Iburg - In dem Ermittlungskomplex zu Tierschutzverstößen auf einem Schlachthof in Bad Iburg (Landkreis Osnabrück) ist am Montag ein weiterer Fahrer zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Tierschutzverstöße Schlachthof Bad Iburg
Fahrer von Tiertransporter wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe verurteilt. (c) proplanta
Ein 24 Jahre alter Student muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro, errechnet aus 20 Tagessätzen zu 15 Euro, bezahlen. Der Richter zeigte heimlich gedrehte Videoaufnahmen, wie das Tier liegend mit einer Kette aus dem Transportanhänger gezogen und dann von einem Schlachthofmitarbeiter mit einem Bolzenschussgewehr betäubt wurde.

Der Mann hatte im September 2018 eine Kuh von einem Bauernhof im emsländischen Salzbergen zu dem Schlachthof in Bad Iburg transportiert. Er habe die Tour im Auftrag seines Vaters, eines Transportunternehmers, gemacht, sagte der Angeklagte, der inzwischen ein Studium aufgenommen hat.

Der Richter schloss sich in der Begründung einer Sachverständigen an, dass das Tier schon beim Verladen auf dem Bauernhof nicht mehr habe stehen können und starke Schmerzen litt. Der Transport und das Ausladen im Schlachthof habe dem Tier weitere Schmerzen zugefügt. Als Fahrer habe der Angeklagte die Verantwortung für das Wohlergehen des Tieres gehabt, stellte der Richter fest.

Mit heimlichen Videoaufnahmen hatten Tierschützer 2018 die Missstände in dem Schlachtbetrieb aufgedeckt. Nach langen Ermittlungen der für Agrarsachen zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg läuft eine ganze Reihe von Verfahren. Ermittelt wurde gegen Landwirte, Transportfahrer, Transportunternehmer, Schlachthofmitarbeiter, Tierärzte und frühere Direktoren des Schlachthofes.
dpa/lni
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Kommentare 
maximilian schrieb am 27.11.2020 19:29 Uhrzustimmen(2) widersprechen(22)
Die Betriebskontrollen werden von Amtstierärzten, nicht von Amtlichen Tierärzten durchgeführt. Bitte auseinanderhalten. Die Strafbemessung erfolgt nach dem § 17 TierSchG oder bei Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Tierschutzgesetz.
Den Strafrahmen im Gesetz hat vor vielen Jahren der Bundestag festgelegt, zu einer Zeit, als Tiere noch weniger wert waren als heute.
Der Minister wird nur zurücktreten, wenn der politische und der mediale Druck so hoch ist, dass seine Parteifreunde ernsthaft Schaden für die CDU Baden-Württembergs befürchten.
Tierquälerei bei Tiertransporte und Schlachthöfe schrieb am 25.11.2020 16:30 Uhrzustimmen(2) widersprechen(33)
Die Strafen sollten für alle Beteiligte drastisch hoch sein und nicht nur ein Paar Euro, auch sollten alle Verantwortliche, angefangen bei den Behörden bzw Amtl. Tierärzte bis zum letzten Handlanger die bei dieser Sauerei
mitwirken und weg sehen. Der Minister sollte den Hut nehmen müssen, das wäre berechtigt da er nicht imstande ist TIERSCHUTZ durch zu setzten.
Mit Versprechungen und Blabla ist es nicht getan.
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