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02.10.2022 | 09:43 | Schweineseuche 

Transportauflagen in Niedersachsens ASP-Sperrzone enden

Hannover - Für alle schweinehaltenden Betriebe in der niedersächsischen Sperrzone der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden am Mittwoch (5.10.) die tierseuchenrechtlichen Verbringungsverbote aufgehoben.

ASP-Sperrzone
Ab dem 5. Oktober können Schweine in der ASP-Überwachungszone in den Kreisen Emsland und Bad Bentheim wieder ohne Auflagen verbracht werden. (c) proplanta
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, hat der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten einer Fristverkürzung um neun Tage zugestimmt; die EU-Kommission hat diese Änderung des Durchführungsbeschlusses offiziell veröffentlicht. Ursprünglich hatte die Brüsseler Kommission irrtümlich eine Auflagenfrist bis zum 14. Oktober genannt.

Auf die Verletzung der üblichen 90-Tage-Regelung hatten das Landwirtschaftsministerium in Hannover und das Berliner Agrarressort aufmerksam gemacht. „Jeder Tag zählt. Es ist gut, dass wir hartnäckig darauf hingewiesen haben, dass die ursprüngliche Terminfestsetzung der Sperrzone durch die EU-Kommission nicht korrekt war“, erklärte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.

Da die amtliche Abnahme nach Reinigung und Desinfektion im Ausbruchsbestand am 5. Juli erfolgt sei und sich in der Sperrzone keine weiteren Ausbrüche ereignet hätten, sei eine Vorverlegung der Frist auf den 5. Oktober angebracht, betonte die Ministerin. Alle Informationen seien umgehend an das Bundeslandwirtschaftsministerium geliefert worden, das die Verhandlungen mit Brüssel geführt habe. In den betroffenen Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim stehen laut dem niedersächsischen Agrarressort mehr als 40.000 Schweine aus 260 Betrieben zur Schlachtung an.

ISN kritisiert zu lange Frist

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) begrüßte die „kleine Fristverkürzung“, was jedoch keine Erfolgsgeschichte sei, da lediglich ein Rechenfehler korrigiert worden sei. Sie kritisierte die EU-Kommission erneut dafür, dass sie vorher nicht einer weitergehenden Fristverkürzung zugestimmt habe, die von Deutschland beantragt worden sei.

„Die Seuchenbekämpfung wurde in Niedersachsen hoch professionell und vorbildlich umgesetzt“, erklärte ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Es habe deshalb keinerlei Risiko einer weiteren Verschleppung bestanden und fachlich nichts gegen eine deutlichere Fristverkürzung gesprochen. Stattdessen habe die EU stur an den langen Fristen und Restriktionen festgehalten und damit die Schäden bei den betroffenen Landwirten massiv erhöht, sie sogar in Notlagen getrieben, so Staack.

Bislang sei immer noch ungeklärt, wie diese durch staatliche Quarantäne verursachten Schäden ausgeglichen werden sollen. Hier seien das Land Niedersachsen und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der Pflicht, betonte der ISN-Geschäftsführer. Die Interessengemeinschaft rief die Schlachthöfe auf, die überschweren Schweine aus den Restriktionszonen schnellstmöglich aufzunehmen, die Situation nicht auszunutzen und die Tiere akzeptabel zu bezahlen. Auch dürfe das Ende der Sperre nicht zum Drücken des Marktpreises in ganz Deutschland genutzt werden.
AgE
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