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18.01.2012 | 14:45 | Importe 

Trotz Verbot: Eier aus Legebatterien im Handel

Düsseldorf - Trotz des nun EU-weit geltenden Verbots von Eiern aus Legebatterien muss die Einfuhr und Verarbeitung von illegalen Eiern dringend verhindert werden, weil sich nicht alle Mitgliedsstaaten an die Vorgaben aus Brüssel halten.

Eier
Käfigeier oder Artgerechte? (c) proplanta
"Um auf Nummer sicher zu gehen, dass Fertiggerichte, Nudeln, Gebäckwaren, Mayonnaisen, aber auch bunt gefärbte Eier im Handel nicht aus Batteriehaltung stammen, brauchen wir eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht mit deutlich lesbaren Angaben auf der Vorderseite der Verpackungen", fordert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die nun geltenden Regelungen schleunigst nachzubessern: "Es ist Verbrauchern nicht zuzumuten, dass frische Eier aus Käfighaltung von deutschen Erzeugern seit Ende 2009 erfolgreich aus den Einkaufsregalen verbannt sind – diese aber weiterhin als Zutat in verarbeiteten Lebensmitteln, als Flüssigeiprodukt für die Lebensmittelindustrie oder als gekochte Eier, bunt gefärbt, ungestört in den Haushalten Einzug halten."

Seit Anfang des Jahres ist die Produktion und Vermarktung von Eiern aus Legebatterien und entsprechenden Ei-Produkten in Europa verboten. Doch 14 EU-Mitgliedsstaaten – unter anderem Frankreich, Polen, Belgien, Italien, Spanien und Portugal – ignorieren die gesetzlichen Vorgaben. Nach Angaben der EU-Kommission werden derzeit noch 47 Millionen Hennen in Legebatterien gehalten, die schätzungsweise pro Woche 220 Millionen illegale Eier erzeugen. "Auch wenn in Deutschland seit zwei Jahren keine Hennen mehr in Legebatterien ihr Dasein fristen müssen, gelangen weiterhin Käfigeier in verarbeiteten Lebensmitteln bei uns in den Handel sowie in die Gastronomie und somit auf den Teller der Verbraucher", erklärt Müller.

Auf Verpackung und Etikett können Verbraucher jedoch häufig nicht erkennen, aus welcher Haltungsform die verwendeten Eier stammen. Eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW macht deutlich, dass bislang bei nur knapp einem Viertel eihaltiger Produkte (Nudeln, Backwaren, Mayonnaisen, Eierliköre und Feinkostsalate) die Haltungsform von den Herstellern freiwillig angegeben wird.

"Damit Kunden jedoch sicher sein können, dass sie keine Lebensmittel mit Käfigeiern kaufen, gehört zur Einführung einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht auch, dass Verstöße dauerhaft unterbunden sowie derzeitige Verfehlungen zügig verfolgt und geahndet werden", bekräftigt der NRW-Verbraucherzentralenvorstand seine Forderung. Dazu nötig sei, rasch Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Mitgliedsstaaten einzuleiten, die bewusst das Verbot, Eier in Legebatterien zu produzieren, ignorierten. (vz-nrw)
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