Der 65-Jährige hatte im Herbst vergangenen Jahres etwa zwei Monate lang die in einem gepachteten Stall gehaltenen Tiere nicht gefüttert. Er hatte sich Ende November vergangenen Jahres beim Landkreis selber angezeigt.
Von 300 eingestallten Tieren fanden die Veterinäre des Landkreises nur noch vier abgemagerte lebende Tiere vor. Sie mussten notgetötet werden. Zum Teil waren von den verendeten Tieren nur noch Knochen vorhanden. Der Mann wurde am Mittwoch wegen Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz verurteilt.
Er habe keine Erklärung, warum er die Tiere nicht versorgt habe, sagte der Angeklagte, der zwei
Betriebe bewirtschaftet. Er könne sich daran nicht mehr erinnern. Er sei wegen der Arbeit überlastet gewesen. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem 65-Jährigen, an einer Depression erkrankt gewesen zu sein. Er habe sich überlastet gefühlt und die
Versorgung der Tiere erst aufgeschoben, dann komplett verdrängt.
Der Richter sah hingegen keine Argumente für eine verminderte Schuldfähigkeit. Der Angeklagte sei studierter Landwirt mit langjähriger Berufserfahrung. Er hätte den Zustand der Schweine mitbekommen müssen, zumal er sich in einem weiteren Stall auf dem Hof zeitgleich um zahlreiche
Kälber gekümmert habe.
Neben der Geldstrafe sollen vom Vermögen des Landwirts auch mehr als 11 000 Euro eingezogen werden, die an die Landeskasse fließen. Das entspricht dem Wert des Tierfutters, das der Landwirt in dem Zeitraum nicht an die Tiere verfüttert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ.: 23Cs 236/22)