Der Transport sollte im Lauf des Tages erfolgen, sagte eine Sprecherin des Landkreises Emsland. Zuvor hatte der Kreis auf Weisung des Landes eine Beschwerde gegen die Genehmigung des Transports durch das Verwaltungsgericht Osnabrück eingelegt.
Diese Beschwerde sei am Dienstagmorgen eingegangen, sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Am Nachmittag reichte der Landkreis die Begründung nach. Dem Verfahrensgegner muss aber Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
«Die Stellungnahmefrist geht bis in die Abendstunden hinein», sagte der Sprecher. Dann werde der Senat sehen, wie er entscheide. Ob das Oberverwaltungsgericht noch am Dienstag entscheidet, stand zunächst nicht fest. Nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums war der Transport am Nachmittag noch nicht gestartet. Ein Sprecher des Landkreises konnte dazu keine Angaben machen.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte am Freitag ein Verbot des Rindertransports aufgehoben, was der Landkreis Emsland aufgrund eines Erlasses des Agrarministeriums verhängt hatte. Damit kann nach Ansicht des Gerichts der für Dienstag vorgesehene Transport wie geplant stattfinden, sofern das Oberverwaltungsgericht keine andere Entscheidung trifft.
Niedersachsens
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (
CDU) wollte den Transport der Rinder verhindern. Aus Niedersachsen solle es keinen Transport mit tragenden Kühen in unsichere Drittstaaten geben. Es sei damit zu rechnen, dass die Tiere in Marokko in überschaubarer Zeit entsprechend der dortigen Rechtslage geschächtet, also betäubungslos geschlachtet würden. Das sei grundsätzlich nicht mit dem deutschen Tierschutzrecht vereinbar.
Die Verwaltungsrichter in Osnabrück hatten argumentiert, der Bescheid enthalte keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Rinder in Marokko nicht entsprechend dem nationalen Tierschutzstandard gehalten werden könnten. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass die tragenden Rinder zum Zweck einer tierschutzwidrigen Schlachtung/Schächtung exportiert würden. Bei dem Abnehmer in Marokko handele es sich um einen Molkereibetrieb, so die Richter.
Bereits Anfang Mai war vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg der Versuch gescheitert, einen Transport von Rindern aus Ostfriesland nach Marokko zu unterbinden. Für ein rechtssicheres Verbot von Lebendtiertransporten ist daher aus Sicht von Otte-Kinast seitens des Bundes und der EU eine Liste von Drittländern erforderlich, in die es keine solche Transporte mehr geben darf.