Ein entsprechender Verordnungsvorschlag wurde vom Rat beschlossen. Die Verordnung schreibt die Berücksichtigung tierschutzrechtlicher Aspekte bei der Auslegung von Schlachthäusern sowie eine regelmäßige Prüfung der Wirksamkeit von Betäubungsverfahren vor. Jedes Jahr werden in den Schlachthöfen der EU rund 360 Millionen Schweine, Schafe, Ziegen und Rinder sowie mehrere Milliarden Stück Geflügel zur Fleischgewinnung getötet. Darüber hinaus werden rund 25 Millionen Tiere zur Pelzgewinnung getötet und auch zum Zweck der Seuchenkontrolle kann die Keulung von Tausenden bis Millionen Tiere erforderlich sein.
EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou erklärte: “Es ist unsere Pflicht, für den Schutz der Tiere zu sorgen. Ihr Wohlergehen ist entscheidend, nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch, um die Tiergesundheit und die Lebensmittelqualität sicher zu stellen. Die neue Verordnung wird die Behandlung der Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung grundlegend verbessern. Sie beinhaltet die die Minimierung von Leid und Vermeidung von Schmerzen im Verlauf des gesamten Schlachtvorgangs. Auch die Innovation wird gefördert und es werden gleiche Ausgangsbedingungen für die Schlachthofbetreiber geschaffen."
Weitere Informationen erhalten Sie
hier. (PD)