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11.07.2011 | 07:50 | Eiervermarktung 

Vermarktungsnormen für Eier neu geregelt

Berlin - Die Vermarktungsnormen für Eier in Deutschland haben eine neue gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der entsprechenden Änderungsverordnung zugestimmt.

Eier
Diese Novellierung war erforderlich geworden, weil die EU-rechtlichen Bestimmungen vollständig überarbeitet worden waren. Danach sind Direktvermarkter von den Regeln der Vermarktungsnormen mit Ausnahme der PƒPicht zur Kennzeichnung aller Eier mit dem Erzeugercode ausgenommen. Darunter fallen beispielsweise Erzeuger, die ihre Eier an der Produktionsstätte, auf einem örtlichen Wochenmarkt in der Region oder über den Ab-Hof-Verkauf unmittelbar an den Endverbraucher abgeben.

Voraussetzung ist, dass die Eier aus der eigenen Erzeugung stammen und keine Sortierung nach Güte und Gewichtsklassen vorgenommen wurde. Hierbei gilt ein Umkreis von bis zu 100 km als Erzeugergebiet. Ferner ist es laut der novellierten Verordnung unter anderem nicht erlaubt, Eier zu verkaufen, die nicht nach den vorgeschriebenen Güteklassen eingeteilt oder nicht sachgemäß nach Gewichtsklassen sortiert sind. Eier der Klasse B dürfen ausnahmslos nur an die Nahrungs- und Nichtnahrungsmittelindustrie geliefert werden.

Eine weitere Neuerung bezieht sich auf das „Verfahren bei Direktlieferungen ungekennzeichneter Eier“. So können Eier bei Einhaltung bestimmter Bedingungen ausnahmsweise ungekennzeichnet von der Produktionsstätte direkt an einen Betrieb der Nahrungsmittelindustrie abgegeben werden. Dazu bedarf es aber der Genehmigung durch die zuständige Behörde des Landes, in dem die Produktionsstätte ihren Sitz hat. Diese Annahmeregelung kann auch bei Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten und Drittländer Anwendung finden.

Darüber hinaus gilt künftig für Ausfuhren nach Drittstaaten eine Anzeigenpflicht für Eier, die in Bezug auf Qualität, Kennzeichnung und Etikettierung nicht den EU-Vorgaben entsprechen. Damit reagiert die EU auf Probleme, die hier in der Vergangenheit bei Kontrollen aufgetreten sind. (AgE)
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