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31.03.2021 | 05:12 | Aviäre Influenza 

Vogelgrippe in Thüringen und Baden-Württemberg

Erfurt / Tübingen / Herrenberg - Nach mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest haben Landkreise die Bereiche ausgeweitet, in denen Geflügelhalter besondere Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus ergreifen müssen.

Geflügelpest
Mehr Sperr- und Beobachtungsbezirke in Thüringen. (c) proplanta
So gab die Stadt Weimar am Dienstag bekannt, dass direkt um einen Betrieb in Schöndorf, wo der Verdacht auf einen Ausbruch bestehe, ein Sperrbezirk, eine Überwachungszone und in weiterer Umgebung ein Beobachtungsbezirk errichtet werde.

Innerhalb des Sperrbezirkes und der Überwachungszone gilt Stallpflicht für Geflügel. Zudem dürfen keine Tiere gekauft und aus dem Bestand entfernt werden. Auch dürfen Eier nicht außerhalb des Sperrbezirks verkauft werden. Regelmäßig soll gereinigt und desinfiziert werden.

Das Beobachtungsgebiet umfasse das gesamte Stadtgebiet. Auch dort gelten Auflagen, so darf Geflügel nicht ver- und angekauft werden. Die Regeln sind allerdings nicht ganz so streng wie im Sperrbezirk.

Im Ilm-Kreis seien zwar noch keine Fälle bekannt geworden, teilte das Landratsamt dort am Dienstag mit. Weil aber in benachbarten Gegenden Ausbrüche nachgewiesen wurden, wurden dort einige Ortsteile ebenfalls zu Beobachtungsgebieten erklärt. Ebenso gab der Landkreis Sömmerda bekannt, dass einige Ortsteile zu Sperr- beziehungsweise Beobachtungsbezirken erklärt wurden. Auch in Erfurt wurden einige Ortsteile zu Sperrbezirken und das gesamte Stadtgebiet zum Beobachtungsgebiet.

Immerhin: Bislang seien keine der wenigen großen hiesigen Eierproduzenten betroffen, sagte am Dienstag auf Anfrage ein Sprecher des Thüringer Bauernverbands. Ein Mangel an Eiern für das Osterfest sei also zunächst nicht zu befürchten. Allerdings betonte der Sprecher, dass es sich um eine Momentaufnahme handle. So stünden etwa noch einige Untersuchungsergebnisse aus.

Ausgangspunkt für die Ausbrüche in Thüringen ist ein Geflügelhof in Niederreißen (Weimarer Land), der vor kurzem Tiere aus einem ebenfalls von Infektionen betroffenen Betrieb in Nordrhein-Westfalen zugekauft und sie weiterverkauft hatte. Um den Betrieb in Niederreißen wurden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Käufer von Tieren aus dem Betrieb sollen sich bei ihren zuständigen Veterinärämtern melden.

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Zwar schließen Experten des Robert Koch-Instituts und des Friedrich-Loeffler-Instituts eine Übertragung der H5N8-Viren auf Menschen nicht aus, verweisen aber darauf, dass solche Krankheitsfälle bei Menschen noch nicht beobachtet worden seien.
dpa
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