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12.08.2011 | 14:12 | Tierseuchenbekämpfung 
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Vogelgrippe-Sperrgebiet aufgehoben

Hannover - Die Vogelgrippe im Landkreis Aurich ist erloschen.

Huhn
(c) proplanta
Der Landkreis hat daher die Aufhebung des 1.000 m Sperrgebietes veranlasst, das infolge eines Ausbruchs der niedrigpathogenen aviären Influenza H7N7 (LPAI H7N7) eingerichtet werden musste.

Die Aufhebungsuntersuchungen sind mit negativem Ergebnis abgeschlossen worden. Eine Verschleppung des Erregers ist nicht mehr zu befürchten. Aufgrund der sofort durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen konnte eine Ausbreitung in Niedersachsen verhindert werden.

Der Ausbruch der Vogelgrippe in einem kleinen Bestand mit 190 Tieren ist mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Zukauf von Legehennen aus einem Ausbruchsbestand in Nordrhein-Westfalen zurückzuführen.

In diesem Fall hat es sich um aviäre Influenza-A-Viren vom Subtyp H7N7, deren krankmachende Eigenschaften bei Geflügel gering sind, gehandelt. Menschen sind durch LPAI H7N7 nicht gefährdet. Die Gefahr besteht in der Fähigkeit der genetischen Veränderung zum hochpathogenen aviären Influenza-A-Virus Subtyp H 7, der Geflügelpest, die hoch infektiös und mit ganz erheblichen Verlusten verbunden ist. Um dem vorzubeugen, müssen befallene Bestände unverzüglich getötet werden.

Wichtig zu beachten ist, dass diese Erreger auch bei Wildvögeln auftreten können, über die jederzeit ein Eintrag in die geflügelhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe erfolgen kann. In diesem Zusammenhang wird auf die Beachtung von Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen ausdrücklich hingewiesen. (Pd)
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Eckard Wendt, AGfaN e.V. schrieb am 12.08.2011 22:24 Uhrzustimmen(130) widersprechen(45)
Ich habe ja Verständnis dafür, daß die GESEVO gerne trainieren und ihre Fähigkeit, Keulungen effizient durchzuführen, unter Beweis stellen will, doch halte ich es für absolut überzogen, dier Kann-Vorschrift als Muß-Vorschrift zu interpretieren. Die Vernichtung von Beständen mit LPAIV ist zumindest fragwürdig und nur erklärbar mit der irrationalen Angst der Besitzer von Intensiv-Massentierhaltungen. Möglicherweise handelt es sich bei dem Bestand, von dem der Kleinhalter im LK AUrich einige Tiere bezogen hatte um einen der typischen Aufzuchtbetriebe, in denen die Tiere in Engstaufstallung aufgezogen werden. Diesbezüglich schwiegen sich die mit dem Krankheitsgeschehen befaßten Behörden aus. Ein Narr, der Böses dabei denkt?
EPetras schrieb am 12.08.2011 17:43 Uhrzustimmen(105) widersprechen(61)
Es wird aber ständig Geflügel importiert, das potentiell erkrankt oder geimpft sein kann und auch so Keime verbreiten. Diese entdeckt man wenn, dann leider nur im Freiland, nur dort ständig serologisch getestet wird. Das ist a ungerecth undb unsinnig. Ob die schnelle Keulung irgendetwas verhinderte, ist sehr zu bezweifeln, denn die gemästeten Tiere wären ja geschlachtet und nicht weiterverkauft worden. Die Haupteintragsquelle, das zukaufen - oft auch aus dem Ausland - bleibt weiterhin offen. Waru wird erneut vor Wildvögeln gewarnt? In keinem der vielen letzten Fälle wurden Widvögel als Übertragugnsquelle nachgewiesen, in der Regel wurde der Handel oder ähnliches als Ursache ausgemacht! Das Problem der Zukäufe eventuell erkrankter oder geimpfter Tiere, die in ungeimpfte Bestände verbracht werden besteht im Stall wie außerhalb. Trotz der wesentlich selteneren Tests wurden immer wieder auch in geschlossnen Ställen Grippeviren gefunden. Stallhaltung schützt also nicht und die Übertragugnswege haben mit Wildvögeln in der Regel nichts zu tun, wie alle jüngsten Fälle eindrucksvoll belegen. Zudem stellt sich die Frage, ob die - in der Regel grausamen - "Keulungen" mit CO2 tatsächlich nötig sind. Vorgeschrieben, wie Gert Hahne, der Ersteller dieser Pressemitteilung, suggeriert, sind sie keineswegs, wenn auch leider erlaubt (vgl. Geflügelpestschutzverordnung). jedes Grippevirus kann potentiell mutieren udn in seltenen Fällen komtm es auch zu höher pathogenen Formen. Doch in der kurzen Zeit von Diagnose bis Schlachtung ist dies nicht zu erwarten, ebenso müsste man alle grippekranken menschen generell unter Quanrantäne stellen. Das macht man nicht einmal beim Menschen, dessen Gesundheit ja ein hohes Gut ist. Zudem gäbe es ja auch beim Geflügel das mildere Mittel der Quarantäne. Dieses sollte genutzt werden! zudem soltlen endlich Stallhaltungen ebenso kontroliert werden wie Freilandhaltungen 8serologische Tests generell!) Die Ungleichbehandlung ist angesichts der Verbreitungswege nciht länger nachvollziehbar! Welchen Sinn macht es, im Freiland rigoros zu testen und zu keulen - während Stallbetriebe erst dann kontrolliert werden, wenn ein Kontakt nachgewiesen ist und man so die Masse der Fälle gar nicht bemerkt? Wenn ein Erreger gefährlicher ist, dann ist er es auch im Stall, ja er ist es dort sogar besonders, weil die Engstaufstallung einen schnellen Wirtswechsel und dadurch schnellere Mutation ermöglicht. Zukäufe und Eintragswege wie "harte Vektoren", Geräte und Personenverkehr, gibt es im Stall wie außerhalb. Wildvögel sind eher zu vernachlässigen, wie das Ausbruchsgeschehen deutlich zeigt und diese Ansteckugnsquelle wrid durch die extreme Anfälligkeit von Stalltieren mehr als ausgeglichen. Gleiche Test-Vorschriften sind daher überfällig!
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