Am Montagmorgen werde dies durch die Begasung mit
Kohlendioxid geschehen, teilte der Kreis Paderborn am Sonntag mit. Laut Geflügelpestverordnung müssen die Tiere im Seuchenbestand schon bei einem deutlichen klinischen Verdacht getötet werden.
Zudem wird eine Überwachungszone um das vermutete Infektionsgeschehen eingerichtet, in der Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel auf anderen Höfen in ihren Haltungen bleiben müssen. Wenn das Friedrich-Löffler-Institut die Geflügelpest bestätigt, können die Schutzmaßnahmen verschärft werden.
Anfang März war es bereits an anderen Orten des Kreises Paderborn zu Geflügelfest-Fällen gekommen, auch dort mussten die Veterinäre einschreiten. Später betonte das NRW-Umweltministerium, dass die Gefahr von weiteren Ausbrüchen noch nicht gebannt sei.
Vogelgrippe-Fälle