Nach erfolgter Unterzeichnung der Änderungsverordnung durch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und der gestrigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die neue Regelung heute in Kraft getreten. Lediglich verendete oder aus besonderem Anlass geschlachtete Rinder über 48 Monate sowie in Rumänien, Bulgaren, Kroatien oder Drittländern geborene Tiere müssen zukünftig noch getestet werden. Vorsichtsmaßnahmen wie die Entfernung und unschädliche Beseitigung von Risikomaterialien und die Einhaltung der Verfütterungsverbote werden beibehalten.
„Mit ihrer aktuellen Abkehr von der Test-Verpflichtung folgt die Bundesregierung dem längst fälligen Schritt, EU-Recht auch in diesem für die deutsche Landwirtschaft und Fleischverarbeitung wichtigen Punkt umzusetzen“, erklärte im Vorfeld der Gesetzesverkündung der Manager des Fleischkonzerns Vion, Bernd Stange. Er verspricht sich neben der Kostenentlastung vor allem eine Reduzierung des erheblichen organisatorischen und bürokratischen Aufwandes, der im Vergleich zum nicht vorhandenen Verbraucherschutz in keinem Verhältnis gestanden habe. In Deutschland werde nun endlich nachgeholt, was in anderen EU-Ländern längst Praxis sei.
Aufgrund des deutlichen Rückgangs an Neuinfektionen in den vergangenen Jahren hatte die
EU-Kommission bereits im März 2013 den Mitgliedsstaaten freigestellt, auf verbindliche BSE-Tests bei gesund geschlachteten Rindern zu verzichten. AgE