Der
Erreger H5N1 wurde in einem
Betrieb in Märkisch-Oderland durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nachgewiesen, wie das Verbraucherschutzministerium am Freitag mitteilte.
Das Veterinäramt des Landkreises leitete den Angaben zufolge alle erforderlichen Maßnahmen ein. Dazu gehörten die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand.
Das Geflügel wird auf Anordnung des Veterinäramtes getötet und unschädlich beseitigt. Die betroffenen
Geflügelhalter werden durch den Landkreis über die erforderlichen Maßnahmen in diesen Gebieten informiert.
Die Ursache für die Infektion sei noch unklar, erklärte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Notwendige Ermittlungen seien eingeleitet. «Seit im Oktober die
Seuche wieder verstärkt bei Wildvögeln und auch in Nutzgeflügelbeständen in den benachbarten Bundesländern und europaweit aufgetreten ist, sind wir in Alarmbereitschaft», so die Ministerin.
Das
FLI schätzt dem Ministerium zufolge die Gefahr weiterer Einträge als hoch ein, das Institut hatte vor einer dramatischen Entwicklung in Deutschland und Europa in diesem Winterhalbjahr gewarnt.
In diesem Herbst und Winter war das Geflügelpestvirus bislang bei Wildvögeln und in zwei Kleinstbeständen in Brandenburg nachgewiesen worden. Im vergangenen Herbst und Winter gab es bereits eines der schwersten Infektionsgeschehen bei der Geflügelpest. In Brandenburg wurden elf Ausbrüche in Geflügelbeständen verzeichnet, insgesamt mussten rund 159.000 Tiere getötet werden.
Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung. Sie kann dem Ministerium zufolge in Geflügelbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen. Für den Menschen gilt das Vogelgrippevirus
H5N8 als ungefährlich.
Vogelgrippe-Fälle